Zum Inhalt

nfSDL-Spannungsregelung

Statische und dynamische Spannungsregelung

Die Übertragung elektrischer Energie erfordert die Einhaltung zulässiger Spannungsgrenzen im Netz. Aufgrund der Impedanzen der Betriebsmittel sowie sich ändernder Last- und Einspeisesituationen treten Spannungsänderungen im Netz auf, deren Beherrschung die Bereitstellung und Regelung von Blindleistung erfordert. Diese Spannungshaltung umfasst stationäre und dynamische Regelmaßnahmen zur Einhaltung der zulässigen Spannungsbandgrenzen. Während die stationäre Regelung den dauerhaften Betrieb innerhalb der Betriebsgrenzen sicherstellt, dient die dynamische Regelung der Stabilisierung des Netzes nach Störungen. Die statische und dynamische Spannungsregelung stellt damit eine zentrale betriebliche Aufgabe in Übertragungs- und Verteilernetzen dar.

Die erforderliche Blindleistung wird durch Betriebsmittel der Netzbetreiber, durch technisch geeignete Anlagen angeschlossener Netzbenutzer gemäß den Technischen und Organisatorischen Regeln (TOR) sowie durch den Blindleistungsaustausch zwischen Übertragungs- und Verteilernetzen bereitgestellt.

Beschaffungskonzept

Die Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung (nfSDL) für die statische und dynamische Spannungsregelung erfolgt lokal, da Blindleistung aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften nur begrenzt über größere Entfernungen übertragen werden kann und der Bedarf daher standortabhängig ist. Die Beschaffung erfolgt entsprechend der unten angeführten Vergütungslogik auf Basis einheitlicher und transparenter bilaterale Verträge. Die Teilnahme an der Beschaffung erfolgt auf freiwilliger Basis.

Die Bereitstellung und Abruf erfolgen am vertraglich festgelegten Netzanschlusspunkt. Sämtliche Verpflichtungen zur Einhaltung der Anforderungen gemäß TOR (z.B. geforderte Blindleistungsbereiche) bleiben durch die Beschaffung der nfSDL unberührt.

Anbieter werden

Schritt 1:

APG bietet allen an das Netz der APG angeschlossenen Netzbenutzern auf Basis der TOR den Abschluss eines Blindleistungsvertrags zur Regelung der Vergütung der erbrachten nfSDL an.

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Erfüllung der technischen, organisatorischen und vertraglichen Mindestanforderungen, welche im Informationsblatt für Anbieter festgelegt sind. Dieses enthält insbesondere die Anforderungen an den Netzanschluss, die technische Eignung sowie die Mess-, Kommunikations- und Regelungsfunktionen.

Schritt 2:

Zum Nachweis der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sowie zur technischen Prüfung der Anlage sind APG spätestens bis zum Beginn des Erbringungszeitraums die im Informationsblatt für Anbieter (Pkt. 2 „Erforderliche Unterlagen“) festgelegten Informationen und Nachweise zu übermitteln. Diese umfassen insbesondere den Nachweis der Erfüllung der Mindestvoraussetzungen, technische Angaben zur Anlage sowie gegebenenfalls Informationen zu erforderlichen Umrüstungs- oder Ertüchtigungsmaßnahmen.

Die von APG definierten Produkte zur Blindleistungsbereitstellung sind in Pkt. 2 des Blindleistungsvertrags beschrieben. Das für den jeweiligen Anbieter maßgebliche Produkt wird im Blindleistungsvertrag festgelegt.

Der Erbringungszeitraum beginnt zu dem im Blindleistungsvertrag festgelegten Zeitpunkt und wird, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, grundsätzlich auf unbestimmte Zeit vereinbart.

Schritt 3:

Der Zuschlag setzt die fristgerechte Erfüllung sämtlicher Teilnahmevoraussetzungen sowie gegebenenfalls erforderlicher Daten-, Schnittstellen- und Konformitätstests voraus. Mit Erteilung des Zuschlags kommt zwischen APG und dem Anbieter ein Blindleistungsvertrag gemäß dem veröffentlichten Mustervertrag zustande. 

Schritt 4:

Hat ein Anbieter im Beschaffungsverfahren einen Zuschlag erhalten, ist er verpflichtet, während des Erbringungszeitraums die vertraglich vereinbarte Blindleistungsbereitstellung sicherzustellen und angeforderte Blindarbeit zu erbringen. Während des Erbringungszeitraums ist APG berechtigt, die vertragsgemäße Erbringung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung auf geeignete Weise zu überwachen und zu überprüfen.

Vergütungsanspruch

Anbieter mit Zuschlag erhalten für die Erbringung der Blindleistungsbereitstellung eine Vergütung gemäß dem im Blindleistungsvertrag festgelegten Vergütungsmodell. Einmalige Aufwände für Umrüstungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen können nach Maßgabe des Blindleistungsvertrags abgegolten werden.  Die Abrechnung erfolgt jährlich.

Vergütungslogik

Der vergütungsfreie Grundbereich umfasst den untererregten Betriebsbereich der Erzeugungsanlage bis zur technischen Grenze am Netzanschlusspunkt. Außerhalb dieses Bereichs wird das vereinbarte Produkt vergütet. Dazu werden die Blindenergiemengen mittels Verlustkoeffizienten in Wirkenergieäquivalente umgerechnet. 

Für Zusatzmaßnahmen (Phasenschieberbetrieb, Generator-Hinzunahme) wird die Blindenergielieferung gemäß der allgemeinen Vergütungslogik vergütet. Darüber hinaus werden die mit der Aktivierung der Zusatzmaßnahme verbundenen Wirkleistungsverluste von 7,5 kW je MVA-Generatorscheinleistung zusätzlich vergütet und abhängig von der Abrufdauer in ein Wirkenergieäquivalent umgerechnet. Bei der Bewertung des vorherrschenden Spotpreises sind die viertelstündlichen Day-Ahead-Preise der grenzüberschreitenden Marktkopplung (Single-Day-Ahead-Coupling, SDAC) für Österreich heranzuziehen.

Ein Kostenersatz für Mehraufwand (z. B. für manuelle Abrufe) wird vertraglich vereinbart.

Die zur Anwendung kommenden Verlustkoeffizienten werden nach Technologie unterschieden:

  • Laufkraftwerke: 10,56 kWh/Mvarh
  • Pumpspeicherkraftwerke: 7,50 kWh/Mvarh
  • Umrichterbasierte Anlagen: 10,0 kWh/Mvarh
  • Thermische Kraftwerke: 8,50 kWh/Mvarh

nfSDL-Schwarzstartfähigkeit

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur nfSDL-Schwarzstartfähigkeit.

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (nfSDL)

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (nfSDL) umfassen alle Systemdienstleistungen, die der Sicherstellung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs dienen, ohne unmittelbar zur Frequenzhaltung des Elektrizitätsversorgungssystems beizutragen.

Zur Hauptnavigation