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Tertiärregelung (TRR)

Der Markt für Tertiärregelung wurde mit der Einführung des Regelarbeitsmarkts wie auch die Sekundärregelung in zwei getrennte Stufen gegliedert: die Leistungs- und die Energieausschreibung. 

Im Rahmen der Leistungsausschreibung bieten Marktteilnehmer präqualifizierte Kapazitäten zur Leistungsvorhaltung an, die sie im Fall des Zuschlags auch am Regelarbeitsmarkt anbieten müssen. Neben der angebotenen Leistung zeichnet sich ein Gebot für Tertiärregelleistung durch den Leistungspreis aus. Nach diesem werden die abgegebenen Gebote aufsteigend gereiht (Merit Order Liste für Leistung - MOL). Die für APG günstigsten Gebote werden schließlich - gemäß den veröffentlichten Zuschlagskriterien und Bedarfe - für die Leistungsvorhaltung zugeschlagen. 

Die zweite Stufe des Markts bilden sechs untertägig durchgeführte Energieausschreibungen (Regelarbeitsmarkt). Hier können Anbieter ihre bereits in der Leistungsausschreibung abgegebenen Energiepreise anpassen oder sonstige präqualifizierte Kapazitäten unabhängig von der Leistungsausschreibung anbieten.   

Im Fall der Notwendigkeit eines Abrufs der Tertiärregelreserve in der Regelzone APG werden die zur Deckung dieses Bedarfs verfügbaren und günstigsten  Angebote abgerufen. Die Erbringung von Tertiärregelenergie erfolgt ausschließlich auf Abruf durch APG, unter Einhaltung einer Mindestlieferzeit von 1 Minute. Der Abruf erfolgt im Rahmen einer webbasierten automatischen Abruflösung (AutoMOT). Weitere Informationen finden Sie hier:  

Ausschreibungen der Tertiärregelreserve in der Regelzone APG

Diese Seite fasst die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten von Tertiärregelreserve zusammen. Genauere und rechtlich bindende Informationen finden Sie hier:  

Teilnahmebedingungen 

Die benötigten Dokumente für die Teilnahme an den Ausschreibungen der Tertiärregelreserve finden Sie hier: 

Ausgeschriebene Produkte 

Die Tertiärregelreserve wird täglich in sechs 4-Stunden Produkte (Lieferung und Beschaffung) über die Ausschreibungsplattform RRAP der APG beschafft: 

Produktname 

TRL_00_04_POS 

TRL_00_04_NEG 

TRL_04_08_POS 

TRL_04_08_NEG 

TRL_08_12_POS 

TRL_08_12_NEG 

TRL_12_16_POS 

TRL_12_16_NEG 

TRL_16_20_POS 

TRL_16_20_NEG 

TRL_20_24_POS 

TRL_20_24_NEG 

 

Ausgeschriebene Menge 

Die in der Regelzone APG benötigte Tertiärregelreserve beläuft sich aktuell auf +280 MW (positive TRR) und -195 MW (neg. TRR), welche in täglichen Leistungsausschreibungen beschafft werden. Die Dimensionierung der auszuschreibenden Tertiärregelreserve kann vom Regelzonenführer bei Bedarf geändert werden. 

Mindest- und Maximalgebot: 

Leistungspreiseinheit 

EUR/MWh 

Arbeitspreiseinheit 

EUR/MWh 

Mengeneinheit 

MW 

  

  

Min. Gebotsgröße 

1 MW 

Max. Gebotsgröße* 

25 MW 

Min. Gebotsinkrement** 

1 MW 

  

  

Min. Leistungspreis 

0,00 EUR/MWh 

Max. Leistungspreis 

kein max. Preis 

Min. Arbeitspreis 

kein min. Preis (pos. und neg. Preise zulässig) 

Max. Arbeitspreis 

kein max. Preis 

 

*Die angebotene Leistung darf die Höhe der präqualifizierten Leistung je Anbieter nicht übersteigen
** Es können nur ganze MW angeboten werden

Beim Abruf gibt es keine Teilung der abgegebenen Gebote.

Leistungsausschreibung

Die benötigte Tertiärregelleistung wird in Österreich kalendertäglich (von Montag bis Sonntag) ausgeschrieben. Die wichtigsten Zeitpunkte der Ausschreibung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: 

Ereignis 

  

Zeitpunkt 

Gate Open Time 

Gate Open aller TRL-Ausschreibungen für Liefertag D 

D-7 10:00 

Gate Closure Time 

Gate Closure der TRL-Ausschreibung  für Liefertage D 

D-1 10:00 

 

Die nachfolgende Grafik zeigt die Abfolge für einen Liefertag: 

Die Marktteilnehmer werden rechtzeitig darüber informiert, sollte es notwendig sein, die dargestellten Zeitpunkte zu verschieben oder zu verändern. 

Zuschlagsverfahren 

Nach dem Ende des Angebotszeitraums der Leistungsausschreibung werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge vergeben: 

  • Niedrigster Leistungspreis 
  • Bei Gleichheit der Leistungspreise erfolgt der Zuschlag nach einem reproduzierbaren Zufall.  
  • Marktteilnehmer, deren Gebote zugeschlagen wurden, erhalten den abgegebenen Leistungspreis ihres Gebots, d.h. die Abrechnung folgt nach „Pay-As-Bid“ Prinzip. Anbieter sind verpflichtet, in ihren Leistungsangeboten auch Energiepreise anzugeben. Die abgegebenen Energiepreise im Rahmen der Leistungsausschreibung werden für die Energieausschreibung übernommen und können bis zum Ende des Angebotszeitraums der Energieausschreibung angepasst werden (nach unten und oben).  

Mögliche zukünftige Änderungen beim Zuschlagsverfahren werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen angekündigt.  

Erfolglose Ausschreibung 

Im Falle einer erfolglosen täglichen Leistungsausschreibung, z. B. bei zu wenigen Angeboten, werden die gültigen Angebote akzeptiert und die Fehlmengen erneut ausgeschrieben (Second Call)

Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten „Last Call“ zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert die APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten. 

Energieausschreibung

Wann finden die Ausschreibungen statt? 
Die benötigte Tertiärregelenergie wird in Österreich untertägig (von Montag bis Sonntag) ausgeschrieben. Gebote können ab der Veröffentlichung der Ergebnisse der Leistungsausschreibung bis eine Stunde vor Lieferzeitraum des jeweiligen Produktzeitscheibe abgegeben und angepasst werden. Die wichtigsten Zeitpunkte der Ausschreibung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst: 

Ereignis 

  

Zeitpunkt 

Bekanntgabe der Ergebnisse der TRLAusschreibung = Gate Open Time 

Gate Open aller TRE-Ausschreibungen für Liefertag D und Produkt P 

nach D-1 10:00 

Gate Closure Time 

Gate Closure Time der TRE-Ausschreibung je Produktzeitscheibe mit Start T und Produkt P 

T-60min 

Veröffentlichung der Ausschreibungsergebnisse 

Spätester Zeitpunkt für die Bekanntgabe der Ergebnisse der TRE-Ausschreibung für Liefertag

T-30min 

 

Zuschlagsverfahren 

Nach dem Ende des Angebotszeitraums der Energieausschreibung werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge vergeben: 

  • Niedrigster Energiepreis bei positiver Regelreserve bzw. höchster Energiepreis bei negativer Regelreserve; 
  • Bei Gleichheit der Energiepreise erfolgt der Zuschlag nach einem reproduzierbaren Zufall. 
  • Marktteilnehmer, deren Gebote zugeschlagen wurden, erhalten den abgegebenen Energiepreis ihres Gebots, d.h. die Abrechnung folgt dem „Pay-As-Bid“ Prinzip. Sobald ein Gebot zugeschlagen wurde, ist der Anbieter verpflichtet, die zugeschlagene Menge für die jederzeitige Aktivierung verfügbar zu halten. 

Änderungen beim Zuschlagsverfahren werden mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen angekündigt. 

Verfahren bei Unterbrechungen 

Kann der Prozess der Energieausschreibung aus technischen Gründen nicht vollständig abgeschlossen werden, verlieren alle bis dahin getätigten Eingaben ihre Gültigkeit. Für die Bildung der Merit-Order-Liste werden Ersatzenergiepreise berechnet. 

Die Berechnung der Ersatzenergiepreispreise für Liefertag D erfolgt dabei je Anbieter und je Produktzeitscheibe auf Basis der für die 14 Liefertage vor Gate Closure Time der Leistungsausschreibung (D-1) abgegebenen Energiegebote des Anbieters. Die Berechnungsschritte für Liefertag D sind wie folgt: 

  • Sortierung der Gebote jedes Anbieters je Produktzeitscheibe 
  • Die Energiegebote für Liefertage D-15 bis D-2 werden nach dem Energiepreis (aufsteigend für positive TRE, absteigend für negative TRE) und bei Gleichheit aufsteigend nach Leistungsgebotsgröße sortiert. 
  • Die Leistungsgebote für Liefertag D werden aufsteigend nach Leistungspreis und bei Gleichheit nach Energiepreis (aufsteigend für positive TRE, absteigend für negative TRE) und Zeitstempel (aufsteigend) sortiert. 
  • Bildung einer durchschnittlichen 1-MW-MOL 
  • Auf Basis der abgegebenen Energiepreise wird der durchschnittliche Preis für das erste MW, das zweite MW, etc. gebildet. 
  • Diese MOL muss anschließend erneut sortiert werden (aufsteigend für positive TRE, absteigend für negative TRE). 
  • Bildung der Ersatzenergiepreis-MOL 
  • Die Ersatzenergiepreise errechnen sich aus der 1-MW-MOL und den Mengen der abgegebenen Gebote der Leistungsausschreibung für den betroffenen Liefertag. 
  • Der Ersatzenergiepreis eines Gebots ist dabei der Mittelwert der Preise aus der 1-MW-MOL entsprechend der Mengen der abgegebenen Leistungsgebote. 
  • Im Rahmen der Berechnung kann es zu zwei Sonderfällen kommen: 
  • Der Anbieter hat innerhalb der letzten 14 Kalendertage vor Liefertag keine gültigen Arbeitspreise für eine oder mehrere Produktzeitscheiben abgegeben. Als Ersatz wird die 1-MW-MOL für diesen Anbieter als Durchschnitt der 1-MW-MOLs aller anderen Anbieter gebildet. 

Die angebotene Menge in einer Produktzeitscheibe in der jeweiligen Leistungsausschreibung übersteigt jene der letzten 14 Liefertage vor Gate Closure Time der Leistungsausschreibung (D-1) und somit auch die Länge der 1-MW-MOL. In diesem Fall wird der letzte Ersatzenergiepreis für alle folgenden MWs weitergeschrieben. 

Oft gestellte Fragen - FAQ

Was ist Tertiärregelreserve?

Die manuell aktivierte Tertiärregelreserve wird bei großen Fehlbilanzen in der Regelzone zur Ergänzung bzw. Entlastung der Sekundärregelreserve aktiviert.

Was ist das Tertiärregelband?

Der für die Tertiärregelung reservierte bzw. vorgehaltene Leistungsbereich heißt Tertiärregelband.

Was passiert, wenn ein Anbieter eine eingegangene Verpflichtung zur Bereitstellung von Tertiärregelreserve aufgrund technischer Probleme nicht erfüllen kann?

Der Anbieter hat Austrian Power Grid AG unverzüglich telefonisch und ebenso per E-Mail zu informieren, wenn er seine Vorhaltungspflicht aufgrund technischer Probleme nicht mehr erfüllen kann. 

Grundsätzlich hat der Anbieter die Verpflichtung, derartige Ausfälle im Rahmen seines Poolkonzeptes zu kompensieren. Generell wird, basierend auf dem Monitoring der Aktivierung, für nicht erbrachte Vorhaltung/Aktivierung eine Pönale verrechnet. Bei wiederholter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen kann die Austrian Power Grid AG die Zulassung zur Ausschreibung befristet aussetzen bzw. in letzter Konsequenz auch den Rahmenvertrag mit dem Anbieter kündigen. 

Details dazu finden sich im Maßnahmenkatalog.

Kann ein Kraftwerk zugleich zur Tertiärregelung und zu anderen Zwecken verwendet werden?

Mit Technischen Einheiten (TE), die Tertiärregelreserve bereithalten, sind außerdem auch Fahrplangeschäfte und andere Reserveaktivierungen zulässig. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt das vereinbarte Tertiärregelband nachweislich zusätzlich frei verfügbar ist. Das heißt, dass ausgehend vom aktuellen Arbeitspunkt jederzeit sowohl eine Leistungserhöhung als auch Leistungsverminderung im vereinbarten Umfang und mit vereinbarter Qualität möglich sein muss. Die Vorhalteverpflichtung für die bereitzustellenden Reserven gilt damit additiv.

Wie wird die Qualität der Tertiärregelung überprüft?

Der Anbieter muss Austrian Power Grid AG mittels Online-Übertragung zeitgestempelte Messwerte seines Pools  für das Monitoring zur Verfügung stellen. 

Schließlich muss der Anbieter diese Werte für alle einzelnen Technischen Einheiten in seinem Pool auch selbst aufzeichnen, archivieren und der Austrian Power Grid AG auf Anfrage nachträglich zur Verfügung stellen. 

Nähere Spezifikationen finden sich in den Präqualifikationsunterlagen für die Tertiärregelung.

Gibt es einen Arbeitspreis für Tertiärregelenergie?

Bei der Tertiärregelenergie gibt es einen Arbeitspreis (auch „Energiepreis“). Anhand der Arbeitspreise wird eine Gebotsliste (Merit-Order List) erstellt, auf Basis derer die Abrufe durchgeführt werden.

Werden die einzelnen Gebote, die bei einer Ausschreibung abgegeben werden, veröffentlicht?

Veröffentlicht wird die anonymisierte Bieterliste der Ausschreibungen auf der Ausschreibungsplattform unter Ergebnisse. 

Was passiert, wenn es zu wenig Angebote gibt, um die volle benötigte Tertiärregelreserve bereitzustellen?

Für den Fall, dass die Menge der akzeptierten Angebote für Tertiärregelreserve kleiner als die ausgeschriebene Menge ist, kommt es zunächst zu einer zweiten Ausschreibung („Second Call“) am Folgetag über die noch ausstehende Menge (Restmenge). 

Bestehen nach einer weiteren Ausschreibung immer noch Fehlmengen, so kommt es in einem sogenannten „Last Call“ zu einer weiteren Ausschreibung. In diesem Fall fordert die APG die Anbieter zumindest per E-Mail und nach Möglichkeit telefonisch auf, noch verfügbare Leistungen anzubieten. 

Genaue Informationen zum Prozedere finden sich in den Ausschreibungsbedingungen für die Tertiärregelung.

Ansprechpartner

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Market Operations

TRR-Kooperation

Mit der erfolgreich in Betrieb genommenen gemeinsamen Optimierung von Tertiärregelreserveabrufen wurde mit den deutschen Übertragungsnetzbetreibern ein weiterer wesentlicher Schritt im Sinne der Marktintegration gesetzt.

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