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Nichtverfügbarkeiten von Erzeugung

Nichtverfügbarkeiten von Kraftwerkseinheiten werden von den Kraftwerksbetreibern seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 543/2013 am 05. Januar 2015 auf der ENTSO-E Transparenzplattform veröffentlicht. Zusätzliche Informationen werden auf der Transparenz-Plattform der European Energy Exchange AG (EEX) dargestellt.

Eine Veröffentlichungspflicht besteht nur, wenn eine Netto-Einspeiseleistung von zumindest 100 MW für mindestens eine Viertelstunde nicht beanspruchbar ist. Kraftwerkseinheiten mit einer maximalen Netto-Dauerleistung (Netto-Engpassleistung) von weniger als 100 MW sind daher in den veröffentlichten Daten nicht enthalten.

 

Erzeugung

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Team Transparency & REMIT

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