Zum Inhalt

Nichtverfügbarkeit von Lasten

Nichtverfügbarkeiten von Lasten werden von den Verbrauchern seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 543/2013 am 05. Januar 2015 auf der ENTSO-E Transparenzplattform veröffentlicht.

Eine Veröffentlichungspflicht besteht jedoch nur bei Nichtverfügbarkeiten einer Verbrauchseinheit größer 100 MW von mindestens einer Viertelstunde. Verbrauchseinheiten mit einer maximalen Leistung kleiner 100 MW sind somit von der Veröffentlichungspflicht ausgenommen.

Last

Hier kommen Sie zur Übersichtseite.

Ansprechpartner

contact person placeholder

Team Transparency & REMIT

*APG haftet nicht für unrichtige oder fehlende Informationen auf den APG-Webseiten. Daher liegen alle Entscheidungen, welche auf Informationen der APG-Webseiten beruhen, einzig und allein im Verantwortungsbereich des Nutzers. APG haftet insbesondere nicht für unmittelbare, konkrete Schäden oder Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art, die – aus welchem Grund auch immer – im Zusammenhang mit dem indirekten oder direkten Gebrauch der auf den APG-Webseiten bereitgestellten Informationen entstehen.

Zur Hauptnavigation