Engpassmanagement
Das Engpassmanagement bezeichnet die Gesamtheit von kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen, welche nach Maßgabe der systemtechnischen Anforderungen ergriffen werden können, um unter Berücksichtigung der Netz- und Versorgungssicherheit Engpässe im Übertragungs- und Verteilernetz zu vermeiden oder zu beseitigen.
Bei nicht-kostenbehafteten Maßnahmen setzt APG eigene Betriebsmittel (Sonderschaltungen in Umspannwerken, Einsatz von regelbaren Transformatoren und Phasenschieber-Transformatoren) derart ein, dass durch gezielte Lastflussverlagerungen die betroffenen Elemente in beschränktem Ausmaß gleichmäßig belastet oder entlastet werden können.
Unter kostenbehaftetem Engpassmanagement werden Maßnahmen verstanden, die auf einer Verlagerung der Erzeugung bzw. der Nachfrage beruhen. Das kostenbehaftete Engpassmanagement gliedert sich in die Bereiche Leistungsvorhaltung (Netzreserve) und Leistungsabruf (Redispatch).
Der Redispatch erfolgt je nach Anlagenkategorie und rechtlicher Grundlage über folgende Mechanismen:
1. Marktbasierter Redispatch
für Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Maximalkapazität unter 1 MW sowie Verbrauchsanlagen. Dieser Mechanismus befindet sich derzeit im Aufbau, in Kürze startet die Konsultation über ebUtilities.
2. Kostenbasierter Redispatch - Vertragsbasiert
für Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Maximalkapazität ab 1 MW (Mehr Informationen unter Redispatch)
3. Kostenbasierter Redispatch – Anordnung gemäß §140 Abs. 1 Z 2 ElWG
für alle Netzbenutzer (Mehr Informationen unter Redispatch)
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sämtliche Informationen zur Netzreserve, zum kostenbasierten Redispatch inkl. aller Unterlagen, die für einen erfolgreichen Vertragsabschluss notwendig sind, und zur Anordnung.
Netzreserve
Durch die Netzreserve wird sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.
Redispatch
Für Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Maximalkapazität ab 1 MW hat der Regelzonenführer gemäß Engpassmanagementverordnung (EPM-V) das Prozedere der Abwicklung von Engpassmanagementmaßnahmen (Redispatch-Maßnahmen) in den Vertragsdokumenten geregelt.