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Netzverluste

Beim Transport elektrischer Energie über das Stromnetz kommt es, physikalisch bedingt, zu Verlusten, das bedeutet, es kann weniger Energie entnommen werden als eingespeist wird. Diese Differenz nennt man Verlustenergie oder auch Netzverluste. 
Die Verlustenergie ist physikalisch gesehen direkt proportional zum Quadrat der transportierten Energie und beträgt je nach Netzfunktion und Übertragungsebene 1 % bis 7 % der transportierten Energie. 
Die Netzbetreiber sind für den Ausgleich der Netzverluste verantwortlich. Dazu kaufen sie entsprechende Energiemengen in Form einer Fahrplanlieferung mit dem benötigten Lastgang ein. 

Gemeinsame Verlustenergiebeschaffung 
Die heimischen Netzbetreiber müssen jährlich einen Netzverlust von etwa 3,1 TWh im österreichischen Stromübertragungs- und -verteilnetz ausgleichen. Auf Basis einer Einigung zwischen Österreichs Energie (zuvor der Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs – VEÖ) und der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria wurde vertraglich festgelegt, dass ab 2011 die Austrian Power Grid AG anfallende Netzverlustenergiemengen zentral für alle teilnehmenden Netzbetreiber beschafft. 

Ausschreibungen 
Ein erklärtes Ziel der Austrian Power Grid AG ist es, durch transparente, marktbasierte und diskriminierungsfreie Beschaffung der benötigten Verlustenergiemenge einen möglichst weiten Kreis an Interessenten und somit potentiellen Anbietern anzusprechen. Durch die gemeinsame Ausschreibung der benötigten Menge über die Ausschreibungsplattform TTS der APG, wird für die Mehrzahl der österreichischen Netzbetreiber in Form handelsüblicher Produkte (jährliche, quartalsweise und monatliche Produkte als Base und Peak) ein möglichst potenter und somit liquider Markt bedient. Dies sollte sich umgekehrt wieder in einer regen Beteiligung europaweiter Anbieter (Händler, Erzeuger) als Lieferanten widerspiegeln. 

Teilnehmende Netzbetreiber 
Die folgende Liste enthält eine Aufzählung jener Netzbetreiber, die sich von der Austrian Power Grid AG vertraglich mit Verlustenergie beliefern lassen: 

Die genannten Netzbetreiber ihrerseits beziehen in der Regel wiederum Verlustenergie für unterlagerte (Verteil-)Netzbetreiber, welche in keinem direkten Vertragsverhältnis mit der Austrian Power Grid AG stehen. Aktuell beträgt der Anteil an Verlustenergie, der durch die APG beschafft wird, ca. 98 % der Netzverluste Österreichs.  

Wenn Sie als österreichischer Netzbetreiber an der gemeinsamen Beschaffung teilnehmen möchten, so bitten wir Sie, sich direkt mit uns unter marketoperations@apg.at in Verbindung zu setzen. 

Herkunft der Verlustenergie 
Einigt man sich innerhalb der Energiewirtschaftsbranche, freiwillig auf Graustrom zu verzichten und die Beschaffung auf Grünstrom umzustellen, ist APG als Sonderbilanzgruppenverantwortliche bemüht, sofern etwaige Mehrkosten seitens der Regulierungsbehörde abgegolten werden, dies auch bei der Beschaffung von Netzverlustenergiemengen umzusetzen. 

Einrichten einer Bilanzgruppe in Österreich

Die erforderlichen Schritte zum Einrichten einer Bilanzgruppe in der Regelzone APG finden Sie auf unserer Seite Strommarkt.

Oft gestellte Fragen - FAQ

Was ist Verlustenergie?

Beim Transport von elektrischer Energie über ein Stromnetz kommt es, physikalisch bedingt, zu Verlusten, d. h. es kann weniger Energie entnommen werden als eingespeist wird. Diese Differenz ist die Verlustenergie. Man nennt sie auch „Netzverluste".

Wer beschafft die Verlustenergie?

Jeder Netzbetreiber ist für den Ausgleich der in seinem Netz auftretenden Netzverluste verantwortlich. Die dafür notwendige Verlustenergie wird seit 2011 für die meisten Netzbetreiber Österreichs gemeinsam durch die Austrian Power Grid AG im Rahmen von Verlustenergie–Ausschreibungen beschafft.

Warum wird Verlustenergie ausgeschrieben?

Bei der Beschaffung ist ein transparentes, nichtdiskriminierendes und marktorientiertes Verfahren anzuwenden. Diese rechtliche Vorgabe wird durch die öffentliche Ausschreibung über die Ausschreibungsplattform der APG gewährleistet.

Wie viel Verlustenergie wird benötigt?

Die Verlustleistung ist physikalisch gesehen direkt proportional zum Quadrat des transportierten Stroms. Die Verlustenergie beträgt je nach Netzfunktion und Übertragungsebene zwischen 1% bis zu 7% der transportierten Energie. 

Die heimischen Netzbetreiber müssen jährlich Netzverluste von etwa 3 TWh im österreichischen Stromübertragungs- und -verteilnetz ausgleichen. Im Rahmen der gemeinsamen Beschaffung der Netzverluste werden ca. 97% davon durch die APG beschafft.

Welche Dokumente und Verträge liegen der Ausschreibung zugrunde?

Neben den österreichischen Marktregeln (Sonstige Marktregeln, Kapitel 8) sind zwei Dokumente im Hinblick auf die Ausschreibungen zur Beschaffung von Verlustenergie durch die APG zu beachten:

Dies sind zunächst die General Terms and Conditions (GTC), welche als allgemeine Ausschreibungs-/Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Verlustenergie zu verstehen sind.

Mit der Unterzeichnung des Formulars Expression of Interest (Annex 1) bestätigt der Teilnehmer sein Interesse an den Ausschreibungen und akzeptiert die der Ausschreibung zugrunde liegenden Regelungen und Verträge (das sind die österreichischen Marktregeln "Sonstige Marktregeln, Kapitel 8", die General Terms and Conditions und der EFET Vertrag, Version 2.1(a)/September 21, 2007 mit dem entsprechenden „Election Sheet to the EFET General Agreement").

Die Daten des Formulars in Annex 3 „Membership of an Austrian Balance Group" werden benötigt, um den physikalischen Energietransfer nach einem Zuschlag zu ermöglichen.

Eine „Patronatserklärung" kann abgegeben werden, um das nach der Unternehmensbewertung festgelegte Handelslimit zu erhöhen.

Beim zweiten Dokument handelt es sich um den EFET Standardvertrag, Version 2.1(a)/September 21, 2007 mit zugehörigem, durch die APG bereits vorausgefüllten „Election Sheet to the EFET General Agreement".

Sowohl die General Terms and Conditions als auch der EFET Standardvertrag müssen vom Teilnehmer nicht (zwingend) unterzeichnet werden, da die darin enthaltenen Bedingungen bereits mit Unterzeichnung des Formulars "Expression of Interest" (Annex 1) „akzeptiert" wurden.

Wie erfolgt die Registrierung der Bieter?

Für die Teilnahme an den Ausschreibungen ist eine Registrierung als Bieter notwendig.

Die für die Evaluierung der Bieter erforderlichen Unterlagen sind in Kapitel 3.2. der General Terms and Conditions angeführt.

Für die Festlegung eines Handelslimits werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Geschäftsberichte der letzten drei Jahre
  • Offizielle Dokumente von Rating-Agenturen, wenn vorhanden (optional)
  • Registrierungen an Energiebörsen und gehandelte Volumina, insbesondere für den Terminhandel (wenn vorhanden)

Auf Basis dieser Unterlagen legt APG ein (maximales) Handelslimit des Bieters fest.

Im Falle des Zuschlags ist als physikalischer Ort der Lieferung bzw. Leistungserbringung eine österreichische Bilanzgruppe festgelegt. (Daher ist vom Bieter vorab Annex 3 der General Terms and Conditions auszufüllen.)

Wer bereits in einer österreichischen Bilanzgruppe registriert ist, kann dieses Formular gemeinsam mit den anderen Unterlagen per Mail an marketoperations@apg.at und postalisch an die APG senden:

Austrian Power Grid AG 
UMM/Stromeinkauf
Betreff: Verlustenergiebeschaffung
Wagramerstraße 19, IZD-Tower
1220 Wien
Österreich

Wenn der Anbieter bisher keinen Zugang zu einer österreichischen Bilanzgruppe hatte und das Formular daher nicht vollständig ausfüllen kann, sind die fehlenden Angaben nachzureichen, sobald diese bekannt sind. Wie der Zugang zu einer österreichischen Bilanzgruppe erfolgt, finden Sie unter Punkt 12.

Sobald die Unterlagen zur Registrierung bei der APG eingelangt sind, erhalten Sie eine Bestätigung des Erhalts durch die APG. Die Unterlagen werden an die entsprechenden Fachabteilungen zur Prüfung weitergeleitet. Danach wird den Anbietern das Ergebnis mitgeteilt.

Wird bei der Festlegung eines Handelslimits eine Patronatserklärung berücksichtigt?

Ja, harte Patronatserklärungen werden berücksichtigt. Diese können nach Unterzeichnung durch die Muttergesellschaft zur Bonitätsprüfung herangezogen werden. Das entsprechende Formular ist auf der Seite Teilnahmebedingungen für Anbieter von Verlustenergie als Download verfügbar.

Welche Kosten hat ein Bieter im Zusammenhang mit den Ausschreibungen zu tragen?

Gemäß Kapitel 4.2 der General Terms and Conditions hat der Bieter sämtliche Kosten und Aufwände im Zusammenhang mit den Ausschreibungen zu tragen. Dies bezieht sich natürlich nur auf die Kosten, die dem Bieter unmittelbar durch seine Beteiligung entstehen (zeitlicher Aufwand, IT-Ressourcen, Bankspesen, Fahrplanmanagement).

Wie erfolgt die Bonitätsprüfung der Bieter nach der Registrierung?

Der Bieter hat der APG die zu seiner Registrierung zur Verfügung gestellten Unterlagen stets (zumindest einmal jährlich) in aktueller Ausgabe vorzulegen (z.B. jeweils aktuelle Jahresberichte). Ändert sich zufolge dieser Unterlagen das Handelslimit (Bonität) eines Bieters, so wird dieser davon durch die APG informiert. (Bei gleichbleibendem Handelslimit erfolgt keine Benachrichtigung.)

Wie groß ist mein verfügbares Handelsvolumen?

Im Zuge der Registrierung wird jedem Bieter ein (maximales) Handelslimit zugeordnet und im Ausschreibungssystem freigeschalten. Beteiligt sich der Bieter bei Ausschreibungen und erhält Zuschläge, so verringert sich das zur Verfügung stehende Handelsvolumen und es entsteht eine „offene Position" (zukünftige Lieferverpflichtung). Diese offene Position wird im Rahmen unseres Risikomanagements nach einem „mark-to-market"-Prinzip bewertet und entsprechend dieser Bewertung wird das noch verfügbare Handelsvolumen berechnet. Da diese marktbasierte Berechnung täglich erfolgt, kann sich das verfügbare Handelsvolumen ebenfalls täglich ändern. Mit der Erfüllung einer Lieferverpflichtung wird zum Ende jedes Kalendermonats das entsprechende Handelsvolumen wieder „freigegeben" (und kann daher wieder für neue Angebote herangezogen werden).

Im Ausschreibungssystem sind die bestehenden Handelsvolumina natürlich nur für die registrierten Mitarbeiter desselben Unternehmens sichtbar.

Wann kann APG eine Ausschreibung „canceln"?

Die APG führt Verlustenergieausschreibungen (Ausnahme Dezember bis Mitte Jänner) wöchentlich durch. Ist die auszuschreibende Menge jedoch zu gering für eine Ausschreibung, so kann die auszuschreibende Menge auch in die nächste Woche „übertragen" werden. Die Händler werden mindestens 24 Stunden vorher von dem neuen Ausschreibungszeitpunkt informiert.

In Ausnahmesituationen ist APG gezwungen, bereits begonnene Ausschreibungen abzubrechen (siehe Kapitel 4.4 der General Terms and Conditions). Gründe können eine zu geringe Anzahl an Teilnehmern oder ein Ausfall bzw. ein technisches Gebrechen der elektronischen Ausschreibungsplattform der APG sein. In diesen Fällen erhalten die Teilnehmer auch keine Bestätigung über angenommene Angebote und werden per Mail über den Abbruch der Ausschreibung informiert.

APG ist nicht verpflichtet, eine Begründung für den Abbruch der Ausschreibungen abzugeben, wird aber dennoch aus Gründen der Transparenz entsprechende Informationen veröffentlichen.

Ansprechpartner

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Market Operations

Auschreibungen

Hierbei handelt es sich um Jahres-, Quartals- und Monatsprodukte für jeweils Base- und Peak Produkte bis zu zwei Jahren im Voraus.

Beschaffungskonzept

Die teilnehmenden Netzbetreiber liefern Prognosen der Netzverlustmengen an APG bis zu drei Jahre im Voraus. Insgesamt gibt es langfristige und kurzfristige Beschaffungsprozesse.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen für Anbieter sind im Detail in den General Terms and Conditions  festgelegt.

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