Primärregelung (PRR)
Der Markt für Primärregelreserve umfasst, im Gegensatz zu Sekundär- und Tertiärregelreserve nur eine Leistungsausschreibung.
Der Grund dafür liegt darin, dass die Abweichung der Frequenz um 50 Hz pendelt und sich innerhalb eines relativ kurzer Zeitraumes ausgleichen muss. Damit ist der Mittelwert der Frequenz über solche Zeiträume annähernd 50 Hz, und die positiven und negativen Aktivierungsmengen saldieren sich auf Null. Dennoch auftretende Mengen über die 15-Minuten-Abrechnungsperiode sind daher im Allgemeinen so klein, dass der Abrechnungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Die Aktivierung der einzelnen Gebote erfolgt automatisch entsprechend der Abweichung der Frequenz vom Sollwert.
Sollwerte, die anhand der gemessenen Netzfrequenzabweichung errechnet wurden, werden als viertelstündliche Durchschnittswerte in der Regelzone APG dargestellt. Diese werden üblicherweise nach jeder vollen Stunde veröffentlicht und stündlich aktualisiert.
Ausschreibungen der Primärregelreserve in der Regelzone APG
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten der Primärregelreserve.
Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
- Rahmendokumente
- Ausschreibungsdetails
- Modalitäten Regelreserve
- Ausschreibungskalender
Die genauen Teilnahmebedingungen für die Primärregelreserve, sowie die benötigten Dokumente entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
- Verkürztes Verfahren PRR
- Erläuterung Präqualifikation
- Technische Präqualifikation für Bezug/Lieferung von Primärregelreserve
Ausgeschriebene Produkte
Die Primärregelreserve wird täglich über die elektronische Ausschreibungsplattform der APG abgewickelt und in sechs 4-Stunden Produkten beschafft:
Produktname |
PRL_00_04_POS/NEG PRL_04_08_POS/NEG PRL_08_12_POS/NEG PRL_12_16_POS/NEG PRL_16_20_POS/NEG PRL_20_24_POS/NEG |
Die gesamte Primärregelreserve muss in diesem Zeitraum ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie von den Anbietern in ihren Kraftwerken kontinuierlich freigehalten werden muss. Das Produkt enthält positive und negative Primärregelreserve im gleichen Umfang. Getrennte Angebote für positive oder negative Primärregelreserve sind daher nicht möglich.
Ausgeschriebene Menge
Die in der Regelzone APG permanent vorzuhaltende Primärregelreserve beträgt für das Jahr 2022 +/-73 MW.
Die vorzuhaltende Primärregelreserve von den in der Kooperation teilnehmenden ÜNBs finden Sie im Parameterfile.
Mindest- und Maximalgebot
Das Mindestgebot ist +/-1 MW. Darüberhinausgehende Angebote können in ganzen MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.
Für unteilbare Gebote gilt eine Maximalgebotsgröße von +/- 25 MW.
Ausschreibungszeitraum
Der Angebotszeitraum für Ausschreibungen beginnt üblicherweise 14 Tage vor Lieferung (Gate Opening Time (GoT) 11:00) und endet am Tag vor Lieferung um 08:00 Uhr (Gate Closure Time (GCT)).
Zuschlagsverfahren
Nach Gate Closure (GCT) werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die erforderliche Summenregelreserve erreicht ist. Sollten ein oder mehrere Angebote denselben Leistungspreis aufweisen, zählt der frühere Eingangszeitstempel. Ist die erforderliche Ausschreibungsmenge erreicht, behält sich APG das Recht vor, das letzte Angebot zur Erfüllung der erforderlichen Summenregelreserve auf 1 MW zu kürzen.
Jeder Anbieter erhält für seine bezuschlagten Angebote den ermittelten Grenzpreis („pay as cleared") und damit mindestens den in diesen Angeboten geforderten Leistungspreis.
Der Algorithmus berücksichtigt die Teilbarkeit der Gebote.
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Für teilbare Gebote gilt, dass sie in der kooperationsweiten Optimierung nicht abgelehnt werden dürfen, wenn der Angebotspreis unter dem Grenzpreis liegt (no paradoxically/unforseeably rejected divisible bids).
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Unteilbare Gebote werden dann zugeschlagen, wenn ihr Zuschlag zu einem besseren Gesamtergebnis der Optimierung führt und dadurch keine teilbaren Gebote übersprungen werden. Beispielsweise bedeutet dies, dass unteilbare Gebote dann zugeschlagen werden, wenn ein Überspringen zu einem höheren Grenzpreis und damit höheren Gesamtkosten geführt hätte und dass unteilbare Gebote dann abgelehnt werden können, wenn teilbare Gebote zum gleichen Grenzpreis zugeschlagen werden können.
Sollte diese Kooperation aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können, so findet eine Aufspaltung des Marktes („decoupling“) und damit eine lokale Ausschreibung statt. Der Ausschreibungsprozess und das Zuschlagsverfahren funktionieren grundsätzlich gleich.
Erfolglose Ausschreibung
Im Fall, dass die Menge der gültigen Angebote kleiner als die Ausschreibungsmenge ist, werden die Angebotsmengen, die die Zuschlagskriterien erfüllen, akzeptiert und die auf die Ausschreibungsmenge fehlende Leistung erneut über einen Second Call ausgeschrieben. Diese neuerliche Ausschreibung wird lokal (nur für Österreich und nicht in Rahmen der Kooperation) durchgeführt. Die Anbieter werden rechtzeitig darüber informiert. Sollte trotz Wiederholung der Ausschreibung die Ausschreibungsmenge nicht erreicht werden, behält sich die APG vor, Anbieter einzuweisen, um die Menge für die Netzsicherheit, zu erhalten. Dies ist ein Notfallprozess und wird daher nur in Ausnahmefällen angewandt.
Oft gestellte Fragen - FAQ
Ansprechpartner

Regelzonen-überschreitende Kooperation
APG beschafft ihre benötigte Primärregelung zusammen mit anderen europäischen Übertragungsnetzbetreibern. Dabei basiert die Kooperation auf dem Grundsatz gleicher Rechte und Pflichten.