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Netzreserve

Durch die Netzreserve wird sichergestellt, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen. Demnach bezeichnet Netzreserve die Vorhaltung von zusätzlicher Erzeugungsleistung oder reduzierbarer Verbrauchsleistung, welche im Engpassfall abgerufen werden kann. Der Bedarf an Netzreserve wird in einer jährlichen Systemanalyse von APG entsprechend § 143 ElWG bestimmt und in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktorientierten Ausschreibungsverfahren gemäß § 144 ff ElWG (abgeändert durch die noch folgende Verordnung von E-Control gemäß § 146 Abs. 4 ElWG)beschafft. Mit den erfolgreichen Anbietern wird nach erfolgter Genehmigung der Regulierungsbehörde ein Netzreservevertrag abgeschlossen. Im Gegenzug für die Leistungsvorhaltung erhalten die kontrahierten Anlagenbetreiber ein Entgelt auf Basis des Gebotspreises. Etwaige Abrufe der Netzreserveanlagen werden, gemäß der abzuschließenden Vereinbarungen zum Engpassmanagement (siehe Allgemeine Bedingungen Netzreserve), gesondert abgegolten. Das Ausschreibungsverfahren wird jährlich Ende Februar gestartet. Alle relevanten Informationen dazu werden auf dieser Seite veröffentlicht. 

Konsultation zum Methodenentwurf der APG für Systemanalyse und Dimensionierung der Netzreserve durch E-Control bis 14.09.2026

APG als Regelzonenführer hat jedes Jahres auf Basis der dafür relevanten Methode eine Systemanalyse durchzuführen, um festzustellen, welcher Bedarf an flexibler Leistung für das Engpassmanagement im österreichischen Übertragungsnetz ab 1. Oktober des Folgejahres erforderlich ist. Wesentlich dabei ist es, netztechnisch relevante, kritische Situationen zu betrachten, die die Netz- und Versorgungssicherheit gemäß ElWG § 5 Abs. 1 Z 6 gefährden könnten. Der Netzreservebedarf wird aus der Systemanalyse abgeleitet und bildet ein wesentliches Absicherungsinstrument zur Beseitigung von Netzengpässen und Sicherstellung der Netzsicherheit ab.

APG hat gemäß § 143 Abs 3 ElWG den Entwurf der Methode zur Durchführung der Systemanalyse („Methode“) auszuarbeiten. Der Entwurf muss auf Antrag durch APG durch die Regulierungsbehörde genehmigt werden. 

APG ist diesem gesetzlichen Auftrag ist APG mit Antragstellung am 18.02.2026 („Primärantrag“) nachgekommen. Nach Erhalt von Anregungen der Regulierungsbehörde, hat APG am 14.07.2026 einen abgeänderten Entwurf der Methode per Eventualantrag zur Genehmigung an die Regulierungsbehörde übermittelt. Die Sachgerechtigkeit beider Methodenentwürfe der APG wurde durch externe Gutachter bestätigt.

E-Control hat gemäß § 143 Abs. 3 ElWG nach Durchführung eines Konsultationsverfahrens mit allen relevanten Marktteilnehmern die Methode für die Durchführung der Systemanalyse mit Bescheid an den Regelzonenführer festzulegen. 

APG nimmt im Rahmen des durch E-Control durchgeführten Konsultationsverfahrens hiermit öffentlich Stellung. 

Die Stellungnahme der APG kann im nachstehenden „Download“ Bereich runterladen werden.  

Die Konsultationsunterlagen können online auf der Webseite der E-Control aufgefunden werden.

Aktueller Netzreservebeschaffungsprozess

Netzreserve 2025/26 durch APG gesichert: Gemäß § 23b Abs. 2 ElWOG 2010 hat APG die notwendige Netzreserve für den Zeitraum 10.2025 – 09.2026 in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt und vertraglich gesichert. Die Auswahl der insgesamt bis zu rd. 2,2 GW an Netzreservekraftwerken wurde zuvor durch die Regulierungsbehörde E-Control geprüft und genehmigt. 

Aktuell läuft im Zeitraum von 29.04.2026 bis 27.05.2026 die zweite Phase der Ausschreibung mit der Lieferperiode 10/2026 bis 10/2027. In der Angebotsphase haben alle präqualifizierten Betreiber die Möglichkeit Angebote für ihre Anlagen zur Teilnahme an der Netzreserve abzugeben.

Ansprechpartner

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Netzreserve

Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
1220 Wien

Email netzreserve@apg.at

Stilllegungsmeldung

Betreiber von Erzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von mehr als 1 MW sind verpflichtet die Stilllegungen ihrer Anlage dem Regelzonenführer verbindlich anzuzeigen. 

Interessensbekundung

Alle Anbieter, die beabsichtigen ihre Anlagen der Netzreserve zur Verfügung zu stellen, können innerhalb der genannten Interessensbekundungsfrist ihr Interesse bei APG bekunden.

Angebotsphase

APG wählt die Netzreserveanbieter in einem zweistufigen Verfahren aus.

Vergangene Ausschreibungen

Hier finden Sie alle nötigen Informationen zu den Ausschreibungen der vergangenen Jahre.

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