Redispatch
Für Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Maximalkapazität ab 1 MW hat der Regelzonenführer gemäß Engpassmanagementverordnung (EPM-V) das Prozedere der Abwicklung von Engpassmanagementmaßnahmen (Redispatch-Maßnahmen) in den Vertragsdokumenten geregelt. Diese stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung.
Gemäß § 140 ElWG ist der Regelzonenführer im erforderlichen Ausmaß und für den erforderlichen Zeitraum ermächtigt, nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Verträge über die Erbringung von Flexibilitätsleistungen abzuschließen.
Die Abwicklung von vertragsbasierten Engpassmanagementmaßnahmen basiert auf folgenden Dokumenten:
Vertrag zur Erbringung von Flexibilitätsleistungen
- Umfasst das Vertragswerk
- Regelt partnerspezifische Daten wie Vertragskraftwerke, Kontaktdaten, etc.
- Verweis auf die weiteren geltenden Regelwerke (EPM-V, Allgemeine Bedingungen – Engpassmanagement, Redispatch Implementation Guide)
Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
Regelt das angemessene Entgelt für die Redispatch-Maßnahmen
Allgemeine Bedingungen – Engpassmanagement (AB EPM)
Regelungen zum Prozedere der Abwicklung von Redispatch-Maßnahmen
Redispatch Implementation Guide
- Konsultiert und veröffentlicht auf ebUtilities unter dem Prozess „Engpassmanagement“ https://www.ebutilities.at/
- Enthält technische Spezifikationen für die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen
Die Konsultation des Prozesses zur Abwicklung von angeordneten Engpassmanagementmaßnahmen gemäß §140 Abs. 1 Z 2 ElWG startet in Kürze.
Ansprechpartner
Engpassmanagement