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Redispatch

Für Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Maximalkapazität ab 1 MW hat der Regelzonenführer gemäß Engpassmanagementverordnung (EPM-V) das Prozedere der Abwicklung von Engpassmanagementmaßnahmen (Redispatch-Maßnahmen) in den Vertragsdokumenten geregelt. Diese stehen Ihnen unten zum Download zur Verfügung. 

Gemäß § 140 ElWG ist der Regelzonenführer im erforderlichen Ausmaß und für den erforderlichen Zeitraum ermächtigt, nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Verträge über die Erbringung von Flexibilitätsleistungen abzuschließen. 

Die Abwicklung von vertragsbasierten Engpassmanagementmaßnahmen basieren auf folgenden Dokumenten:

  • Vertrag zur Erbringung von Flexibilitätsleistungen

    • Umfasst das Vertragswerk

    • Regelt partnerspezifische Daten wie Vertragskraftwerke, Kontaktdaten, etc.

    • Verweis auf die weiteren geltenden Regelwerke (EPM-V, Allgemeine Bedingungen – Engpassmanagement, Redispatch Implementation Guide)

  • Engpassmanagementverordnung (EPM-V)

    • Regelt das angemessene Entgelt für die Redispatch-Maßnahmen

  • Allgemeine Bedingungen – Engpassmanagement (AB EPM)

    • Regelungen zum Prozedere der Abwicklung von Redispatch-Maßnahmen

  • Redispatch Implementation Guide

Enthält technische Spezifikationen für die Durchführung von Redispatch-Maßnahmen

Die Abwicklung von angeordneten Engpassmanagementmaßnahmen gemäß §140 Abs. 1 Z 2 ElWG basieren auf folgenden Dokumenten:

Konsultation des Prozesses startet in Kürze.

Bei Fragen steht Ihnen das Engpassmanagement-Team zur Verfügung: engpassmanagement@apg.at

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