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nfSDL-Schwarzstartfähigkeit

Schwarzstartfähigkeit und Inselbetriebsfähigkeit

Schwarzstartfähigkeit und Inselbetriebsfähigkeit bilden wesentliche Voraussetzungen für den Netzwiederaufbau nach Großstörungen. Gemäß § 122 Abs. 1 Z 12 ElWG ist APG verpflichtet, Maßnahmen für den Wiederaufbau des Übertragungsnetzes zu planen und zu koordinieren. Hierzu werden vertragliche Vereinbarungen mit Kraftwerksbetreibern mit schwarzstart- und inselbetriebsfähigen Erzeugungsanlagen geschlossen.

Die Vereinbarungen basieren auf den vertraglichen Modalitäten für Anbieter von Systemdienstleistungen (SDL) zum Netzwiederaufbau gemäß Art. 4 Abs. 2 lit. b) der Verordnung (EU) 2017/2196 zur Festlegung eines Netzkodex über den Notzustand und den Netzwiederaufbau des Übertragungsnetzes (NC ER). Die genehmigten vertraglichen Modalitäten können hier abgerufen werden.

Schwarzstartfähige Erzeugungsanlagen können mithilfe einer eigenen Hilfsstromquelle und ohne externe Spannungsversorgung aus einem vollständig abgeschalteten Zustand wieder hochgefahren werden. Sie bilden den Ausgangspunkt für den schrittweisen Aufbau erster spannungsführender Teilnetze im Rahmen des Netzwiederaufbaus. Inselbetriebsfähigkeit bezeichnet den unabhängigen Betrieb eines nach der Trennung vom Verbundnetz isolierten Netzes oder Teilnetzes, bei dem mindestens eine Erzeugungsanlage die Versorgung sowie die Frequenz- und Spannungsregelung übernimmt. Dadurch können Teilnetze schrittweise aufgebaut, stabil betrieben und anschließend wieder mit dem Verbundnetz synchronisiert werden.

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (nfSDL)

Nicht frequenzgebundene Systemdienstleistungen (nfSDL) umfassen alle Systemdienstleistungen, die der Sicherstellung eines sicheren und effizienten Netzbetriebs dienen, ohne unmittelbar zur Frequenzhaltung des Elektrizitätsversorgungssystems beizutragen.

nfSDL-Spannungsregelung

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen zur nfSDL-Spannungsregelung.

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