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SRL-Kooperation ALPACA

ALPACA (Allocation of Cross-zonal Capacity and Procurement of aFRR Cooperation Agreement) dient zur gemeinsamen, grenzüberschreitenden Beschaffung von Sekundärregelleistung (SRL) zwischen AT, CZ und DE und basiert auf einem TSO-TSO Modell. Dabei sind und bleiben die jeweiligen TSOs für die Dimensionierung, Präqualifikation, Beschaffung und Aktivierung von SRR verantwortlich und fungieren als erster Ansprechpartner für in ihrer Regelzone technisch angeschlossenen SRR-Anbieter. Das bedeutet, dass für SRR-Anbieter in AT das Ausschreibungssystem der APG weiterhin das zentrale Interface verbleibt.

Gemeinsame Beschaffungsoptimierung

Der SRR-Bedarf von AT, CZ und DE wird entsprechend der Dimensionierungen täglich durch zeitgleiche (nationale) Ausschreibungen beschafft. Die Ermittlung der optimalen Zuschlagsmengen in den jeweiligen ALPACA Ländern erfolgt mit Hilfe eines zentralen Beschaffungsalgorithmus (Common Procurement Optimisation Function, CPOF) unter Berücksichtigung des maximal möglichen grenzüberschreitenden Austausches zwischen den Ländern. Es kann also dazu kommen, dass abhängig von den abgegebenen SRL-Gebotspreisen in einem Regelblock mehr SRL beschafft wird als zur Dimensionierung notwendig. Im kooperierenden Regelblock kann daher entsprechend weniger SRR beschafft werden. In Summe werden in jedem Fall die national dimensionierten Bedarfe erfüllt. Die Information über den Zuschlag erfolgt über die jeweiligen (nationalen) Ausschreibungsplattformen.

Grundfunktion und Nebenbedingungen der Optimierung

Die grenzüberschreitende Beschaffung von Regelleistung basiert auf einer gemeinsamen Optimierung über die CPOF („Common Procurement Optimization Function“). Der Algorithmus soll die Gesamtbeschaffungskosten der spezifizierten Produkte unter Einhaltung der Nebenbedingungen minimieren und Informationen über die ausgewählten Gebote liefern.

Die Zielfunktion der CPOF ist die Minimierung der Gesamtbeschaffungskosten in der Kooperation, d.h., die Summe der bezuschlagten Regelleistung multipliziert mit dem jeweiligen Regelleistungspreis gemäß pay-as-bid.

Die Nebenbedingungen der CPOF sind wie folgt:

  1. Die CPOF muss genügend Gebote akzeptieren, damit der Gesamtbedarf gedeckt werden kann.

  2. Die lokal beschaffte Menge an SRL soll mindestens dem Kernanteil des Landes entsprechen. Der Kernanteil ist die Menge, die ein TSO lt. System Operation Guideline (SOGL) mindestens lokal vorhalten muss.

  3. Die maximalen Austauschlimits müssen eingehalten werden.

  4. Es darf nicht möglich sein, dass ein Land gleichzeitig ein und dasselbe Produkt (positive oder negative aFRR) importiert und exportiert.

  5. Wenn zwei separate Gebote den gleichen Preis für Regelleistung haben und der Algorithmus nur ein Gebot auswählen soll (mehrere optimale Lösungen), muss die Auswahl auf einem Zufallsalgorithmus beruhen, der bestimmte Anbieter von Regelleistungen nicht diskriminiert und der Beschaffung innerhalb des eigenen Landes Vorrang einräumt.

Nähere Details inkl. Beispiele finden Sie hier.

Maximale Austauschlimits

Die grenzüberschreitende Beschaffung ist unter anderem durch maximale Austauschlimits pro Grenze limitiert. Zur Definition der maximalen Austauschlimits werden verschiedene Methoden angewendet. An der Grenze AT-DE besteht weiterhin die Methode der Zuweisung von Übertragungskapazitäten durch eine Kosten-Nutzen Analyse. An den Grenzen zu Tschechien wird eine Wahrscheinlichkeitsmethode angewandt. 

Grenze DE-AT 

Zuweisung von Übertragungskapazitäten für den Austausch von SRL

Um gemeinsam Sekundärregelleistung beschaffen zu können, müssen im Vorfeld grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten für den Austausch von SRL zugewiesen werden. Diese Zuweisung ermöglicht es den AT und DE TSOs, jederzeit auf die grenzüberschreitend beschaffte und in Echtzeit benötigte Sekundärregelreserve im Nachbarland zugreifen zu können. Grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten, die für den Austausch von SRR zwischen DE und AT zugewiesen wurden, werden im Rahmen der JAO-Monatsauktion von der handelbaren grenzüberschreitenden Übertragungskapazität abgezogen und stehen somit dem Energiehandel nicht zur Verfügung.

Um die optimale Zuweisung zu ermitteln, haben APG und die deutschen TSOs eine Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-Benefit-Analysis, CBA) entwickelt, die den Wert der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität am Day-Ahead Markt mit dem Wert dieser Übertragungskapazität für Sekundärregelreservemärkte vergleicht. Dieser Vergleich wird jeweils vor der monatlichen Auktion grenzüberschreitender Übertragungskapazität durchgeführt. Für die initiale Phase der gemeinsamen Beschaffung ist die maximale Zuweisung auf 80 MW begrenzt. Abbildung 2 beschreibt schematisch die Gegenüberstellung der Marktwerte sowie die Zuweisung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten.

Rückgabe von zugewiesenen Übertragungskapazitäten an den Energiemarkt

Nach dem monatlichen Prozess zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität wird die Höhe wöchentlich erneut evaluiert. Zu diesem Zweck wird vor jeder GOT der ersten SRL-Ausschreibung einer Kalenderwoche eine zusätzliche CBA durchgeführt. Analog zur monatlichen CBA werden wieder der Marktwert grenzüberschreitender Übertragungskapazität für Sekundärregelreservemärkte mit demjenigen für den Day-Ahead Markt verglichen. Sollte die wöchentliche Evaluierung eine niedrigere optimale Zuweisung ergeben, wird die Differenz zum monatlichen Ergebnis dem Intraday-Markt zur Verfügung gestellt. Abbildung 3 zeigt die Prozesse der monatlichen Zuweisung sowie der Rückgabe nicht benötigter grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten auf Grundlage der monatlichen und wöchentlichen CBAs.

Die für den SRR-Austausch nicht benötigten Übertragungskapazitäten sollen dabei im Rahmen des Increase-Prozesses der Core-Region an den Intraday-Markt zurückgegeben werden. Dazu wird im Falle einer Rückgabe ein „Increase-Request“ gestellt, um die verfügbare Kapazität für den Intraday Markt zu erhöhen. Eine tatsächliche Erhöhung der Intraday-Kapazität kann jedoch nur bei entsprechender Netzsituation erfolgen.

Grenze AT-CZ

Berechnung des initialen Austauschlimits 

ALPACA wendet an den Grenzen zwischen AT und CZ sowie zwischen CZ und DE die auf Art. 33 Abs. 6 EBGL basierende probabilistische Methode an, die eine grenzüberschreitende SRL-Beschaffung auf der Grundlage einer Wahrscheinlichkeitsberechnung der verfügbaren Grenzkapazität (CZC / ATC) nach der Intraday Gate Closure ermöglicht. 

Dafür wurden zwei Prognosetools (FOX, TIGER) entwickelt. Beide Prognosetools bewerten die folgenden Risiken:

• (Risiko 1) Das Risiko der Nichtverfügbarkeit von Grenzkapazität aufgrund geplanter oder ungeplanter Ausfälle oder Engpässe, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass die verfügbare Grenzkapazität geringer ist als die beschaffte SRL an der jeweiligen Grenze;

• (Risiko 2) Das Risiko, dass der lokale Bedarf an Sekundärregelenergie (SRE) nicht mit lokal beschaffter SRL gedeckt werden kann;

• (Risiko 3) Das Risiko unzureichender SRL aufgrund der Nichtverfügbarkeit von Grenzkapazitäten, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass der SRE-Bedarf eines Gebiets über einem bestimmten Wert der lokalen SRL-Beschaffung liegt und gleichzeitig nicht genügend Grenzkapazität verfügbar ist, um auf grenzüberschreitend beschaffte SRL zurückzugreifen, um den SRE-Bedarf zu decken.

Die jeweiligen Risiken werden für jede Grenze/Stromflussrichtung, jedes Produkt und jede Zeitscheibe (z.B. Import aFRR+ von CZ in AT: AT->CZ, aFRR+, 00-04 Uhr) für verschiedene Szenarien berechnet. Die Szenarien sind zwischen 0 und 100 MW begrenzt. Die Granularität der einzelnen Szenarien sind von jedem Prognosetool individuell festzulegen. 

Jedes Land legt für sich individuell akzeptable Risikowerte für das Risiko der Nichtverfügbarkeit von Grenzkapazität (Risiko 1) und das Risiko unzureichender SRL (Risiko 3) fest. Diese Werte fließen in die Risikobewertung ein, in deren Rahmen das initiale Austauschlimit so festgelegt wird, dass diese Grenzen die jeweiligen akzeptablen Risiken einhalten, wobei der höchste prognostizierte Szenariowert zugrunde gelegt wird. Mit anderen Worten: Die akzeptablen Risiken für Risiko 1 und Risiko 3 filtern alle Szenarien pro Grenze, Richtung, Produkt und 4-Stunden-Block, um unter den definierten Höchstrisiken die maximal mögliche Austauschmenge zu ermitteln. Dieser Wert ist das initiale Austauschlimit (Initial Exchange Limit, IEL) und dient als Eingabe für die CPOF. 

Berechnung des maximalen Austausch Limits

Zusätzlich zu den individuell akzeptablen Risikowerten bei der Wahrscheinlichkeitsrechnung haben die Länder die Möglichkeit, ein individuelles Sicherheitslimit in MW zu definieren, das nicht überschritten werden darf.

Das Minimum zwischen dem Sicherheitslimit und dem Ergebnis der Wahrscheinlichkeitsrechnung (IEL) fließt in die CPOF als maximales Austauschlimit (Maximum Exchange Limit, MEL) ein.

Nähere Informationen finden Sie bei „Documentation & Public Consultation“ unter ALPACA: Cross-Border Balancing Capacity Cooperation for aFRR

Abrechnung

Die gemeinsame Beschaffung von SRL kann zu Situationen führen, in denen ein Regelblock SRL für den kooperierenden Regelblock vorhält. Um die Kostenneutralität der TSOs zu gewährleisten, wird die jeweils grenzüberschreitend vorgehaltene SRL zwischen den kooperierenden TSOs verrechnet. Für die TSO-TSO Verrechnung wurde ein Modell gewählt, in dem die jeweils teuersten im Regelblock zusätzlich zugeschlagenen Gebote an den kooperierenden Regelblock weiterverrechnet werden.

Veröffentlichung

Die Ergebnisse einer SRR-Ausschreibung sowie die dazugehörigen maximalen Austauschlimits werden in Österreich, Deutschland und Tschechien innerhalb von 30 Minuten nach GCT veröffentlicht.

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