Basierend auf dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Österreich über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet vom 29. Oktober 2003 wird mit der Inbetriebnahme des Gemeinschaftskraftwerk Inn im November 2022 ab diesem Zeitpunkt der monatliche Anteil der offered capacity (OC) im Longterm an der Grenze AT/CH in der Richtung AT => CH um 12 MW reduziert.
Die Reduzierung der offered capacity erfolgt mittels eines Vorrangrechtes für den Schweizer Energieanteil des Gemeinschaftskraftwerk Inn. Die Vergabe des Vorrangrechtes wird nach dem Use-it-or-lose-it-Prinzips im Longterm abgewickelt und bei Nichtnomineriung des Vorrangs verfällt das Recht auf die vorgehaltene Kapazität, welche in weiterer Folge dem Markt wieder zur Verfügung gestellt wird.
Der vorgehaltene Schweizerische Energieanteil kann sich im laufe der Inbetriebnahme geringfügig ändern.