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Genehmigtes Dokument 07.01.2019

Ausnahme von der grenzüberschreitenden Übertragung der Verpflichtung zur Bereitstellung von Regelleistung 07.01.2019 - 31.12.2019

Grundsätzlich müssen ÜNB es Regelreserveanbietern gestatten, ihre Verpflichtungen zur Bereitstellung von Regelleistung innerhalb des geografischen Gebiets, in dem die Regelleistung beschafft wurde, zu übertragen. Von dieser Regelung kann vom ÜNB eine Ausnahme beantragt werden.


Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem

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