Grundsätzlich müssen ÜNB es Regelreserveanbietern gestatten, ihre Verpflichtungen zur Bereitstellung von Regelleistung innerhalb des geografischen Gebiets, in dem die Regelleistung beschafft wurde, zu übertragen. Von dieser Regelung kann vom ÜNB eine Ausnahme beantragt werden.
Dokument
Ergebnis
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem