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REMIT

Die Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT I) und (EU) Nr. 2024/1106 (REMIT II) sind bedeutende Rechtsvorschriften der Europäischen Union, die darauf abzielen, die Integrität und Transparenz des Großhandelsenergiemarktes zu gewährleisten. Die REMIT-Verordnung spielt eine entscheidende Rolle bei der Etablierung eines stabileren und effizienteren Energiemarktes in Europa. Durch klare Vorschriften und Überwachung strebt sie an, das Vertrauen der Marktteilnehmer zu stärken und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Großhandelsenergiemarkt im Einklang mit den Prinzipien von Fairness und Transparenz betrieben wird. 

Gemäß Artikel 4 der REMIT-Verordnung veröffentlicht APG folgende Arten von Insider-Informationen:

  • Grenzüberschreitende Kapazitätsänderungen
  • Sonstige Marktmeldungen

Für weiterführende Informationen wird auf die Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts, Verordnung (EU) Nr. 2024/1106 (REMIT II – Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1227/2011 und (EU) 2019/942) und die Website von Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) verwiesen.

Grenzüberschreitende Kapazitätsänderungen

Kapazitätsänderungen zwischen Gebotszonen

Sonstige Marktmeldungen

Sonstige Insiderinformationen

Ansprechperson

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Team Transparency & REMIT

*APG haftet nicht für unrichtige oder fehlende Informationen auf den APG-Webseiten. Daher liegen alle Entscheidungen, welche auf Informationen der APG-Webseiten beruhen, einzig und allein im Verantwortungsbereich des Nutzers. APG haftet insbesondere nicht für unmittelbare, konkrete Schäden oder Folgeschäden oder sonstige Schäden jeglicher Art, die – aus welchem Grund auch immer – im Zusammenhang mit dem indirekten oder direkten Gebrauch der auf den APG-Webseiten bereitgestellten Informationen entstehen.

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