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Ausgleichsenergiepreise

APG veröffentlicht indikative Ausgleichsenergiepreise für die Regelzone APG. Bitte beachten Sie, dass die hier veröffentlichten Werte auf Basis vorläufiger Daten abgeschätzt werden und kontinuierlich nachträglichen Aktualisierungen unterworfen sind.

Berechnungsmethode:

Der Ausgleichsenergiepreis berechnet sich für negative Bilanzkreisabweichungen als das Maximum aus dem gewichteten Durchschnittspreis positiver aktivierter Regelarbeit dem Börsenpreisindikator und dem Knappheitselement; für positive Bilanzkreisabweichungen als das Minimum aus dem gewichteten Durchschnittspreis negativer aktivierter Regelarbeit dem Börsenpreisindikator und dem Knappheitselement.

Der gewichtete Durchschnittspreis aktivierter Regelarbeit wird auf Basis der für Österreich aktivierten Regelenergie (Sekundärregelenergieabrufe, Tertiärregelenergieabrufe) ermittelt.

Im Rahmen der Kooperationen zur gemeinsamen Aktivierung von Regelenergie mit Deutschland sind für Österreich in Deutschland aktivierte Gebote für den österreichischen Ausgleichsenergiepreis (AEP) relevant. Für Deutschland in Österreich aktivierte Gebote betreffen nicht die Regelzone APG und sind damit nicht für den für den österreichischen AEP relevant. Ab 01.08.2019 werden die Preise für aktivierte Sekundär- bzw. Tertiärregelenergie gemäß dem Exported-Bids Modell ermittelt. 

Dem Börsenpreisindikator zugrundeliegende Durchschnittspreise und Volumina werden von den in der Regelzone APG aktiven NEMOs bereitgestellt und durch APG zeitlich beschränkt veröffentlicht. APG weist darauf hin, dass die hier bereitgestellten NEMO-Daten ausschließlich zum Zwecke der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ausgleichsenergiepreise herangezogen werden dürfen.

APG weist darauf hin, dass die Daten der EPEX SPOT nur für interne Zwecke verwendet werden dürfen. EPEX SPOT bleibt Eigentümer und Quelle der Daten. Eine eventuelle kommerzielle Nutzung ist mit EPEX SPOT zu vereinbaren. (General Conditions der EPEX SPOT).

APG weist darauf hin, dass die Daten der Nord Pool nur für interne Zwecke zur Nachvollziehbarkeit der Ausgleichsenergiepreise verwendet werden dürfen. Nord Pool bleibt Eigentümer und Quelle der Daten. Eine eventuelle Weiterleitung der Daten ist nicht gestattet.

 

Auf Basis des zugrundeliegenden Datenmaterials erfolgen mehrere Aktualisierungen. Zum Zeitpunkt t+15 min erfolgt die Erstveröffentlichung, eventuelle unmittelbare Korrekturen bzw. Ergänzungen sind in der Qualität „Vorläufig“ ersichtlich. Es wird erwartet, dass zumindest am Folgetag die Werte aktualisiert werden. Nach Abstimmung werden die finalen und abrechnungsrelevanten AE-Preise als finale Daten veröffentlicht. In der Tagesansicht ist der Datenstand zu einem wählbaren Zeitpunkt rekonstruierbar.

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