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Pumpspeicherfüllstände

Die Kraftwerksbetreiber sind gemäß Verordnung (EU) Nr. 543/2013 zur Veröffentlichung von Speicherfüllstände verpflichtet. Entsprechende Daten werden über die European Energy Exchange AG (EEX) an die ENTSO-E Transparenzplattform gemeldet.

In Abhängigkeit des Füllstands ändert sich die noch gespeicherte Energiemenge eines Stausees. Entsprechende Summenwerte aller österreichischen Speicherkraftwerke werden von der E-Control Austria laufend veröffentlicht.

Erzeugung

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