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Österreichisches Strommarktmodell

Im Zuge der Liberalisierung der Energiemärkte in Europa können Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Stromlieferanten am Markt frei wählen und mit diesem frei gestaltbare Lieferverträge abschließen. Strom kann direkt zwischen Erzeugern und Abnehmern gehandelt werden, wobei auch Zwischenhändler (Broker) als Vermittler fungieren können (OTC-Handel = Over-the-Counter-Handel). Ein wachsender Bereich ist der Börsenhandel, bei welchem Erzeuger, Händler oder Stromabnehmer Verkauf- oder Kaufangebote an den Strombörsen abgeben, die Börsen Nachfrage- und Angebotskurven in Deckung bringen (Clearing) und so Preise und Liefermengen ermittelt werden. 

Bilanzgruppen: Für eine ausgeglichene Strombilanz 

Aus technischen Gründen muss für eine notwendige Frequenz- und Spannungsstabilität immer genauso viel Strom in das Stromnetz eingespeist werden, wie von den Abnehmern aus dem Netz entnommen wird. 

Erzeuger und Abnehmer sind in sogenannten Bilanzgruppen zusammengefasst, wobei jede Bilanzgruppe verpflichtet ist, Energieverbrauch und Erzeugung in ihrer Bilanzgruppe auszugleichen. Treten unvorhergesehene Schwankungen bei der Erzeugung (z.B. durch Kraftwerksausfälle, wechselnde Windgeschwindigkeiten bei der Windkraft) oder beim prognostizierten Verbrauch auf, dann muss die Energiebilanz im Netz vom Regelzonenführer durch Zuschaltung oder Abschaltung von Erzeugungseinheiten (z.B. von speziellen Regelkraftwerken) gewährleistet werden. Die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen werden jener Bilanzgruppe verrechnet, welche die jeweilige Abweichung verursacht hat (Ausgleichsenergie).

Ausgleichsenergie  

Unter Ausgleichsenergie wird die Differenz zwischen dem vereinbarten Fahrplanwert und dem tatsächlichen Bezug oder der tatsächlichen Lieferung der Bilanzgruppe je definierter Messperiode verstanden. Die Ermittlung der Abweichungen und die Verrechnung erfolgen in Österreich über einen unabhängigen Bilanzgruppenkoordinator, für die Regelzone APG ist das die APCS Power Clearing and Settlement AG. 

Die Preisermittlung der Ausgleichsenergie erfolgt durch den Bilanzgruppenkoordinator (BKO) APCS. Der Ausgleichsenergiepreis berechnet sich für negative Bilanzkreisabweichungen als das Maximum aus dem gewichteten Durchschnittspreis positiver aktivierter Regelarbeit, dem Börsenpreisindikator und dem Knappheitselement, für positive Bilanzkreisabweichungen als das Minimum aus dem gewichteten Durchschnittspreis negativer aktivierter Regelarbeit dem Börsenpreisindikator und dem Knappheitselement. Der gewichtete Durchschnittspreis aktivierter Regelarbeit wird auf Basis der für Österreich aktivierten Regelenergie (Sekundärregelenergieabrufe, Tertiärregelenergieabrufe) ermittelt.  

Die aktuelle Ausgleichsenergie-Bepreisung in Österreich wurde mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem umgesetzt, um die Regeln an die europäischen Vorgaben anzupassen und dabei eine entsprechende Anreizwirkung der Ausgleichsenergiepreise auf die Bilanzgruppen sicherzustellen. APG hat in Vorbereitung darauf ein Gutachten erstellen lassen. Es wurde außerdem ein zusätzlicher Abrechnungsmechanismus eingeführt, über welchen die Kosten der Vorhaltung von Tertiärregelleistungen verrechnet werden.  

Die aktuell gültigen Modalitäten für den Systemausgleich sind in den Allgemeinen Bedingungen des Bilanzgruppenkoordinators (AB-BKO) festgehalten.  

Auf Wunsch der Marktteilnehmer veröffentlichte APG indikative Ausgleichsenergiepreise für die Regelzone APG in 15-Minuten Auflösung. APG veröffentlicht außerdem eine Darstellung zur finanziellen Neutralität des TSOs gemäß Verordnung (2195/2017) 44 (2). Sie finden diese Daten unter Markttransparenz.

Netzentgeltmodell  

Zur Deckung der Kosten, die einem Netzbetreiber für Betrieb und Instandhaltung des Netzes entstehen, verrechnet dieser an alle angeschlossenen Netznutzer Entgelte für Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Transport von Strom. Dieses sogenannte Systemnutzungsentgelt wird in Abhängigkeit der Spannungsebene von der E-Control, dem österreichischen Stromregulator, per Verordnung festgelegt. 

Das Stromnetz als natürliches Monopol stellt dabei die Transportinfrastruktur bereit, über die die Netzkund:innen ihren Energielieferanten frei wählen können. Die Verrechnung der bezogenen Energie erfolgt direkt durch den Energielieferanten, welcher im Gegensatz zu den Netzgesellschaften dem freien Wettbewerb ausgesetzt ist. 

Im Rahmen der Netztarifierung wurde das österreichische Stromnetz in sieben Netzebenen gegliedert, ausgehend von der Netzebene 1, welche sich aus den 220 kV- und 380 kV-Netzen der APG, TINETZ-Tiroler Netze GmbH und Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH zusammensetzt, über die unterlagerten Netze von 110 kV- bis hin zu den 400 V-Netzen, an welche die meisten Endverbraucher:innen (z.B. Haushalte) angeschlossen sind. 

Netzebene Nennspannung 
1 Höchstspannung (380 kV und 220 kV), einschließlich 380/220 kV-Umspannung 
2

Umspannung von Höchst- zu Hochspannung 

3 Hochspannung (110 kV, einschließlich Anlagen mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 36 kV und 220 kV 
4 Umspannung von Hoch- zu Mittelspannung 
5 Mittelspannung (mit einer Betriebsspannung zwischen mehr als 1 kV bis einschließlich 36 kV sowie Zwischenumspannungen) 
6

Umspannung von Mittel- zu Niederspannung 

7 Niederspannung (1 kV und darunter) 

 

Eine Verrechnung der Netznutzung erfolgt auch zwischen den Netzbetreibern. Die dem Netzbetreiber dadurch entstehenden Kosten fließen bei der Ermittlung des Entgelts für die Nutzung dessen Netzes durch weiter unterlagerte Netze oder Endverbraucher ein und sind für den Netzbetreiber daher nur ein Durchlaufposten. Die Verrechnung der Netzentgelte erfolgt entweder nach Arbeit, das heißt über die Menge an verbrauchten Kilowattstunden (kWh) oder je nach Leistungseinheit in kW. Für die Netznutzung der Netzebene 1 der APG gibt es mehrere Entgeltkomponenten: Bruttoentgelt, Nettoentgelt (aufgeteilt in eine Arbeitskomponente und eine Leistungskomponente) sowie Entgelte für Systemdienstleistungen und Netzverluste. 

Die aktuellen Systemnutzungsentgelte finden Sie auf der Homepage der E-Control.

Weitere Informationen  

Weitere Informationen zum österreichischen Strommarktmodell finden Sie auf der Homepage der E-Control. Die Leitfäden für den Markteintritt Strom finden Sie ebenfalls bei E-Control.  

Zur Einrichtung einer neue Bilanzgruppe in der Regelzone APG wenden Sie sich bitte direkt an die APCS Power Clearing und Settlement AG.  

Informationen über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen zum österreichischen und europäischen Strommarkt finden Sie unter „Rechtlicher Rahmen“. 

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