System Operation Guideline (SOGL)
Wesentliche Ziele und Inhalte
Die Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (SOGL – System Operation Guideline) trat am 14.09.2017 in Kraft. Die SOGL zielt auf eine harmonisierte Festlegung von Anforderungen für Übertragungsnetzbetreiber („ÜNB“), Verteilernetzbetreiber („VNB“) und Betreiber von signifikanten Netznutzern („SNN“) ab. Sie soll daher:
- einen klaren Rechtsrahmen für den Netzbetrieb schaffen,
- die Systemsicherheit gewährleisten,
- die Verfügbarkeit der erforderlichen Daten und Informationen und deren Austausch zwischen den ÜNB sowie zwischen den ÜNB und allen anderen Beteiligten sicherstellen,
- die Integration erneuerbarer Energieträger unterstützen,
- den unionsweiten Stromhandel erleichtern und damit den Wettbewerb im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher fördern.
Laufende Konsultationen
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Genehmigte Festlegungen, Geschäftsbedingungen oder Methoden
Die in der Verordnung (EU) 2017/1485 (SOGL) definierten Anforderungen an den Datenaustausch wurden in Österreich durch die sogenannte Datenaustausch-Verordnung („SOGL Datenaustausch-V“) konkretisiert und in nationales Recht überführt.
Übermittlung von Stammdaten, Verfügbarkeits-/Fahrplandaten sowie Zählwerten der signifikanten Netznutzer (SNN) gemäß SOGL Datenaustausch-V, erstmals in Kraft getreten am 15.07.2021, novelliert am 1.12.2024
Umsetzung SOGL-Datenaustausch-V ab 1.12.2024
Mit der Erneuerung der Datenaustauschverordnung mit Gültigkeit 1.12.2024 sind jegliche bisher getroffenen Erleichterungen seitens APG aufgehoben und die entsprechenden Daten ordnungsgemäß an den Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu übermitteln.
- Stammdaten gemäß §5 SOGL Datenaustausch-V
Falls nicht anders mit der APG vereinbart, hat die Übertragung der Stammdaten seitens der Netzbetreiber (NB) gemäß den ”Sonstigen Marktregeln” und den damit verbundenen ebUtilities-Prozessen (SOGL_MD bzw. SOGL_END, Stand 06.10.2025) über den „Energiewirtschaftlichen Datenaustausch" (EDA-Plattform) zählpunktscharf in der Kaskade Anschluss-Netzbetreiber -> Verteilernetzbetreiber -> Übertragungsnetzbetreiber zu erfolgen. Zusätzliche Stammdaten, die im Rahmen des Fahrplanaustausches benötigt werden, sind von den jeweils dafür verantwortlichen Stellen zu übermitteln. Diese sind beispielsweise Dienstleister, Anlagenbetreiber, Lieferanten oder BGV, welche sinngemäß laut SOGL Datenaustausch-V 2024 als “Betreiber von signifikanten Stromerzeugungsanlagen/Stromverbrauchsanlagen” bezeichnet werden. Hierbei geht es um ergänzende Stammdaten zu Einheiten (Generatoren/Pumpen/Speicher), Zählpunkten, bzw. Fahrplangruppen (vgl. gemeinsam steuerbare Einheiten). Bis auf weiteres erfolgt der Austausch dieser zusätzlichen Stammdaten nach bilateraler Abstimmung mit der APG über die E-Mail-Adresse stammdaten@apg.at.
- Verfügbarkeitsdaten von Stromerzeugungsanlagen gemäß §§6, 8 SOGL Datenaustausch V
Fahrplandaten gemäß §§7, 8 SOGL Datenaustausch-V
Fahrpläne von signifikanten Verbrauchsanlagen gemäß §11 (5) SOGL Datenaustausch-V
Die Übermittlung der Verfügbarkeitsdaten (Production Availability Schedule “PAS”) sowie die Stromerzeugungs- und Verbrauchsfahrpläne (Production responsible Party Schedule “PPS”) erfolgt über das ESS-Format (ENTSO-E Scheduling System) nach Abklärung aller für die Übertragung nötigen Stammdaten. Die Vorgehensweise der Datenübermittlung sowie die inhaltlichen Details der Fahrpläne sind in den Sonstigen Marktregeln Strom – Fahrpläne festgelegt. Bei Fragen hierzu können Sie sich an netzwirtschaft.backoffice@apg.at wenden.
- Echtzeitdaten gemäß §9 SOGL Datenaustausch-V
Die Übermittlung der Echtzeitdaten gemäß §9 Abs. 2 Zf. 1-6 erfolgt in der Kaskade SNN -> Anschlussverteilernetzbetreiber -> Verteilernetzbetreiber -> APG. Der Austausch zwischen SNN und Anschlussverteilernetzbetreiber erfolgt an der Datenübergabestelle (Eigentumsgrenze) mittels gängiger Fernwirkprotokolle (z. B. IEC 60870-5-101). Die Weitergabe an den Verteilernetzbetreiber und weiter zur APG erfolgt ebenso anhand standardisierter Protokolle (IEC101, IEC104, TASE.2). Für die Übermittlung der Echtzeitdaten gemäß §9 Abs. 2 Zf. 7-8 werden vom Leitsystem unabhängige Übertragungsmedien in bilateraler Abstimmung zwischen Betreiber und APG vereinbart. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an info.sogl@apg.at.
- Zählwerte gemäß §10 SOGL Datenaustausch-V
Die Übertragung der Zählwerte findet in verschlüsselter, gesicherter sowie automatisierter Form über die Plattform des „Energiewirtschaftlichen Datenaustausches" (EDA-Plattform) statt. Bei Fragen, welche diese Übertragung und Verarbeitung betreffen, wenden Sie sich bitte an clearing.sogl@apg.at.