Konsultation Netzreserve Neu - Österreich
Im Jahr 2020 wurde die Netzreserve, als eines von mehreren notwendigen Instrumenten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität, in Österreich gesetzlich in den §§ 23a bis 23d Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetz („ElWOG 2010“) verankert. Die derzeitige beihilferechtliche Genehmigung wurde bis zum 31. Dezember 2025 erteilt. Es besteht jedoch über das Jahr 2030 hinaus Bedarf an für Redispatch gesichert verfügbaren Stromerzeugungsanlagen bzw. gesichert reduzierbaren Verbrauchs (die Netzreserve). Um die notwendige Verlängerung zu erreichen, ist die Erlangung einer erneuten beihilfenrechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich.
Neben der bloßen Verlängerung der beihilferechtlichen Genehmigung bietet die Neunotifikation an die Europäische Kommission auch die Chance die im Rahmen der Durchführung der Ausschreibungen zur Netzreserve in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen und die daraus gewonnene Erkenntnisse in Form von Verbesserungen des Netzreservemechanismus umzusetzen. Insbesondere soll durch eine weitere Verbesserung eine breitere Beteiligung verschiedener Anlagentypen im In- sowie Ausland zur Steigerung der Liquidität der Netzreserve erreicht werden.
Daher möchte APG, in enger Zusammenarbeit mit E-Control und unter der Federführung des BMK die Produktgestaltung „Netzreserve“ konsultieren.
Nach dem Ende der Konsultationsfrist wird eine Auswertung der Konsultation gemäß Rz 350 CEEAG veröffentlicht, in der die eingegangenen Beiträge zusammenfasst und gewürdigt werden.
Fragen und Rückmeldungen können an das Postfach netzreserve@apg.at per Mail geschickt werden.
Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen läuft von 26.04.2024 bis 07.06.2024.
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