Interessensbekundung
*Verweise auf das ElWG beziehen sich auf die abgeänderte Fassung gemäß der per § 146 Abs. 4 noch zu erlassenden Verordnung.
APG hat gemäß § 144 Abs. 2 ElWG die Netzreserveanbieter in einem zweistufigen Verfahren auszuwählen.
Alle Anbieter gemäß § 144 Abs. 1 ElWG, welche beabsichtigen – zu den Bedingungen der Ausschreibungsunterlagen (Beilage II) – ihre Anlagen der Netzreserve zur Verfügung zu stellen, können innerhalb der unten genannten Interessensbekundungsfrist ihr Interesse bei APG bekunden.
APG prüft in der 1. Verfahrensstufe die Angaben und Nachweise der Anbieter in ihren Interessensbekundungen auf Vorliegen und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung gemäß § 144 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 4 ElWG und der technischen Eignungskriterien (zwingende Mindesterfordernisse). Werden diese Teilnahmevoraussetzungen und technischen Eignungskriterien vom Anbieter bzw. der Anlage nicht erfüllt, kann dieser jedenfalls nicht zur Angebotsabgabe eingeladen werden.
Zur Interessensbekundung sind die beigefügten Formulare zu verwenden. Alle Bestandteile sind vollständig und fristgerecht ausschließlich in elektronischer Form, per E-Mail an netzreserve@apg.at einzureichen.
Die Formulare müssen rechtswirksam gezeichnet und eingescannt oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) abgegeben werden. Unterlagen in Papierform werden ebenso wenig berücksichtigt wie eine Einreichung per Fax.
Zusätzlich zu den rechtswirksam gezeichneten Formularen sind auch die elektronisch ausgefüllten Versionen im Excel-Format zu übermitteln. Fügen Sie außerdem je nach Anlagentyp die geforderten Nachweise laut Ausschreibungsunterlagen (Beilage II) bei.
Fragen zur 1. Stufe des Ausschreibungsverfahrens (Interessensbekundung) sind ausschließlich bis zum 21.03.2026 per E-Mail an netzreserve@apg.at zu stellen bzw. zu übermitteln.
Geplanter Start der Interessensbekundung: Ende Februar 2026
Ansprechpartner
Netzreserve
Netzreserve
Durch die Netzreserve soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.