Angebotsphase
*Verweise auf das ElWG beziehen sich auf die abgeänderte Fassung gemäß der per § 146 Abs. 4 noch zu erlassenden Verordnung.
APG hat gemäß § 144 Abs. 2 ElWG die Netzreserveanbieter in einem zweistufigen Verfahren auszuwählen.
APG prüft in der 1. Verfahrensstufe die Angaben und Nachweise der Anbieter in ihren Interessensbekundungen auf Vorliegen und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung gemäß § 144 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 4 ElWG und der technischen Eignungskriterien (zwingende Mindesterfordernisse).
Alle Betreiber der als geeignet eingestuften Anlagen werden im Nachgang entsprechend § 144 Abs. 3 ElWG zur Angebotslegung binnen vierwöchiger Frist aufgefordert.
Die Angebotsphase startet üblicherweise etwa ein bis zwei Wochen nach dem Ende der Interessensbekundung.
Ansprechpartner
Netzreserve
Netzreserve
Durch die Netzreserve soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.