Angebotsphase
APG hat gemäß § 23b Abs. 2 ElWOG 201 die Netzreserveanbieter in einem zweistufigen Verfahren auszuwählen.
APG prüft in der 1. Verfahrensstufe die Angaben und Nachweise der Anbieter in ihren Interessensbekundungen auf Vorliegen und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung gemäß § 23b Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 4 ElWOG 2010 und der technischen Eignungskriterien (zwingende Mindesterfordernisse).
Alle Betreiber der als geeignet eingestuften Anlagen werden im Nachgang entsprechend § 23b Abs. 3 ElWOG 2010 zur Angebotslegung binnen vierwöchiger Frist aufgefordert.
Die Angebotsphase läuft aktuell von 10.04.2024 bis 08.05.2024 24:00 Uhr.
Ansprechpartner
Netzreserve
Netzreserve
Durch die Netzreserve soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.