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Angebotsphase

*Verweise auf das ElWG beziehen sich auf die abgeänderte Fassung gemäß der per § 146 Abs. 4 noch zu erlassenden Verordnung.

APG hat gemäß § 144 Abs. 2 ElWG die Netzreserveanbieter in einem zweistufigen Verfahren auszuwählen.

APG prüft in der 1. Verfahrensstufe die Angaben und Nachweise der Anbieter in ihren Interessensbekundungen auf Vorliegen und Erfüllung der Teilnahmevoraussetzung gemäß § 144 Abs. 1, Abs. 2 sowie Abs. 4 ElWG und der technischen Eignungskriterien (zwingende Mindesterfordernisse).

Alle Betreiber der als geeignet eingestuften Anlagen werden im Nachgang entsprechend § 144 Abs. 3 ElWG zur Angebotslegung binnen vierwöchiger Frist aufgefordert.

Die Angebotsphase startet üblicherweise etwa ein bis zwei Wochen nach dem Ende der Interessensbekundung.

Ansprechpartner

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Netzreserve

Wagramer Straße 19 (IZD-Tower)
1220 Wien

Email netzreserve@apg.at

Netzreserve

Durch die Netzreserve soll sichergestellt werden, dass zu jedem Zeitpunkt ausreichend Erzeugungs- bzw. Verbrauchskapazitäten für die Beseitigung von Engpässen im Übertragungsnetz zur Verfügung stehen.

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