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Teilnahmebedingungen Regelreserveausschreibungen

Die Zulassung für die Ausschreibungen wird in der Regelzone APG in zwei Schritte gegliedert: Technische Präqualifikation und Rahmenvertrag. 

Die technische Präqualifikation 

Die technische Präqualifikation stellt den ersten Schritt zur Akkreditierung als Anbieter von Regelreserven dar. Im Rahmen der technischen Präqualifikation wird überprüft, ob die Anlagen des Anbieters – bzw. sein Poolkonzept – die erforderlichen technischen Anforderungen für die jeweilige Reserveart (Primär-, Sekundär- und Tertiärregelung) erfüllen. Ein Anbieter kann sich grundsätzlich für alle Reservearten präqualifizieren. In jedem Fall erfolgt die Präqualifikation für jede Reserveart separat. 

Die entsprechenden technischen Anforderungen in der Regelzone APG basieren auf den internationalen gesetzlichen Vorgaben sowie den ergänzenden Vorgaben der ENTSO-E und sind in den Präqualifikationsbedingungen der APG detailliert festgelegt. Die Präqualifikation hat mittels der bereitgestellten, vom Antragsteller vollständig auszufüllenden, Unterlagen zu erfolgen. Der Antragsteller gibt damit die erforderlichen Daten über sich und seine Anlagen bekannt. Der Antrag samt Unterlagen ist zur Evaluierung per Post zu übersenden.

Sobald das Ergebnis der Evaluierung vorliegt, wird der Anbieter wird darüber informiert. 

Die Präqualifikation ist grundsätzlich 3 Jahre gültig und muss rechtzeitig verlängert werden. Dazu muss der Anbieter im Rahmen eines self-assessments bestätigen, dass die einzelnen Anforderungen weiterhin erfüllt werden. Die Gültigkeit der Präqualifikation für die entsprechenden Anlagen verlängert sich damit um weitere 3 Jahre. Bei wesentlichen Änderungen der Anlagen eines Anbieters (z.B. Änderung der Engpassleistung) ist eine neuerliche Präqualifikation zumindest der betroffenen Anlagen erforderlich. Wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag zur technischen Präqualifikation für weitere gleichartige Anlagen gestellt, so ist dies grundsätzlich im Rahmen eines verkürzten Verfahrens möglich, wobei für den Ablauf der Präqualifikation dasselbe Datum gilt, wie für die ursprünglich präqualifizierten Anlagen. Über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des verkürzten Verfahrens entscheidet APG nach Prüfung der Rahmenbedingungen. 

Der Rahmenvertrag

Der Abschluss des Rahmenvertrages ist die zweite Bedingung, um für die Teilnahme an den Regelenergie-Ausschreibungen zugelassen zu werden. Der Vertrag ist für alle Anbieter gleich und enthält die Details des Rechtsverhältnisses zwischen Anbieter und Regelzonenführer. Die Unterzeichnung des Rahmenvertrags verpflichtet den Anbieter noch nicht zu einer konkreten Bereitstellung von Primär-, Sekundär- und Tertiärregelreserve im Rahmen einer Ausschreibung. Mit der Unterzeichnung des Vertrages durch beide Partner wird der Anbieter jedoch als akkreditierter Anbieter geführt und hat die Möglichkeit an den entsprechenden Ausschreibungen der Regelenergie für die Regelzone APG, teilzunehmen. Für jede Regelreserveart muss ein eigener Rahmenvertrag unterzeichnet werden. 

Weitere Informationen für die Regelenergieausschreibungen finden Sie unter PrimärregelungSekundärregelung und Tertiärregelung.

 

Schnittstellen

Informationen zur Teilnahme über das Ausschreibungssystem (RRAP) bzw. die Plattform Stromausgleich Österreich finden Sie hier.

Ansprechpartner

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Austrian Power Grid AG

Wagramer Straße 19 (IZD Tower)
1220 Wien

Email marketoperations@apg.at

Netzregelung

Information über die Stabilität der Netzfrequenz, den Regelreservemarkt und wesentliche Grundlagen der Netzregelung.

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