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Regelzonenüberschreitende Kooperation

PRR - Primärregelreserve (FCR = Frequency Containment Reserve)

Seit Mitte 2013 beschafft die APG ihre benötigte Primärregelung gemeinsam mit dem schweizerischen Übertragungsnetzbetreiber Swissgrid auf Basis eines TSO-TSO Modells. Im April 2015 konnte diese erfolgreiche Kooperation auf die TSOs aus Deutschland und den Niederlanden ausgeweitet werden. Im Juli 2016 schlossen sich auch der belgische und im Jänner 2017 der französische TSO der bestehenden Kooperation an. Im Jänner 2021 traten der west-dänische TSO Energinet sowie der slowenische TSO ELES der gemeinsamen Beschaffung von FCR bei. 

Die Kooperation basiert auf dem Grundsatz gleicher Rechte und Pflichten. Darüber hinaus wurden die Marktmodelle im Rahmen des Antrages gemäß Artikel 33 der EU-Verordnung Nr. 2195/2017(Electricity Balancing Guideline) weitestgehend harmonisiert. 

Im Rahmen dieser Kooperation werden alle bei den jeweiligen ÜNB eingegangenen Gebote zusammengefasst und jene zugeschlagen, deren Kombination das Optimum für die Gesamtkosten der gemeinsamen Beschaffung darstellen. Gemäß Verrechnung nach dem Grenzpreisprinzip werden die Grenzpreise (für jedes Land) ermittelt. Grundsätzlich wird ein gemeinsamer Grenzpreis ermittelt, der für alle Länder gilt. Ausnahme davon sind Situationen, in denen für ein Land ein Import- oder Exportlimit (Import- und Exportlimits werden entsprechend der Kriterien der System Operations Guideline (SOGL) festgelegt und limitieren den Austausch von PRL) schlagend wird. Dann wird ein lokaler Grenzpreis für dieses Land ermittelt, wobei der Grenzpreis jeweils auf Basis der lokalen Gebote ermittelt wird. Die Grenzpreise sind sowohl für die Verrechnung mit den Anbietern als auch für die TSO-TSO Verrechnung relevant. Exportierende ÜNBs erhalten den für ihr Marktgebiet gültigen Grenzpreis, importierende ÜNBs bezahlen den für ihr Marktgebiet gültigen Grenzpreis. Wie oben beschrieben, ist dieser im Normalfall ident. Werden Import- oder Exportlimits schlagend, fällt eine „Rente“ an, welche zwischen allen Kooperationspartnern, proportional zu ihren Import- oder Exportmengen, aufgeteilt wird. 

Technische Beschreibung 

Alle teilnehmenden ÜNB beschaffen ihre benötigte Primärregelreserve in eigenen, marktbasierten, kalendertäglichen Ausschreibungen, an denen Anbieter nach einer erfolgreichen technischen und organisatorischen Prüfung (Präqualifikationsverfahren) teilnehmen können. Allerdings werden nach Beendigung der nationalen Ausschreibungen (gate closure), welche zum selben Zeitpunkt geschlossen werden, die Gebote nicht direkt zugeschlagen, sondern zunächst an ein zentrales Vergabesystem, ein sogenanntes Central Clearing System (CCS) übermittelt. Dieses ermittelt die optimale Kombination an zuzuschlagenden Geboten, unter Berücksichtigung von nationalen Kernanteilen – das sind die Reserveanteile, die in jedem Fall innerhalb der Regelzone vorzuhalten sind – und maximal austauschbaren Volumina. Die teilnehmenden ÜNB erhalten anschließend die Information vom CCS, welchen Geboten in den jeweiligen nationalen Ausschreibungen ein Zuschlag zu erteilen ist. 

In den nationalen Ausschreibungssystemen werden die vom CCS übermittelten Ergebnisse nochmalig überprüft, und erst durch das Akzeptieren der Ergebnisse in dem jeweiligen nationalen System ist das Ergebnis gültig. Veröffentlichung bei TTS bitte bis 21.6.2022 und ab 22.6.2022 über die Regelreserveausschreibungsplattform (RRAP).

Sollte ein Austausch der Gebote nicht möglich sein (z.B. durch technische Probleme) müssen die Ausschreibungen entkoppelt werden und die Zuschlagsvergabe erfolgt auf nationaler Ebene.

Tritt der Fall ein, dass im Rahmen der Kooperation nicht genügend Angebote zur Verfügung stehen um den Bedarf aller teilnehmenden ÜNB zu decken, verbleiben die angebotenen Mengen zunächst beim jeweiligen Anschluss-ÜNB. Nur etwaige Überhänge aus einzelnen Ländern werden gepolt und an jene ÜNB aufgeteilt, die nicht über genügend Gebote verfügen. Nach diesem Verfahren noch bestehende Fehlmengen müssen von den betroffenen ÜNB in lokalen Prozessen beschafft werden. Frankreich nimmt hier eine Sonderposition ein. Reicht die angebotene Menge nicht aus, um die französische Nachfrage zu decken, entkoppelt sich Frankreich von der Kooperation und die Optimierung wird für den Rest der Kooperation gemäß dem oben beschriebenen Prozedere erneut durchgeführt.

Rechtliche Rahmenbedingungen 

Die rechtlichen Bedingungen für die Kooperation sind in einem Rahmenvertrag bzw. Kooperationsvertrag zwischen den teilnehmenden ÜNB geregelt und haben keinerlei Auswirkungen auf die Anbieter, da die vorhandenen Verträge ohne Änderungen bestehen bleiben. Auch neue Anbieter müssen nur bei ihrem jeweiligen Anschluss-ÜNB ein Präqualifikationsverfahren durchlaufen und einen Rahmenvertrag abschließen.
 
Auch bei der Verrechnung zwischen den Anbietern ist nur der Anschluss-ÜNB Vertragspartner des Anbieters, selbst wenn dieser Primärregelreserve für andere Regelzonen vorhält. Im Rahmen des TSO-TSO Modells kompensieren die TSOs die erfolgte regelzonenüberschreitenden Vorhaltung.

Veröffentlichung 

Die Veröffentlichung der österreichischen Ergebnisse erfolgt wie gewohnt im Anschluss an die jeweilige Ausschreibung auf der Ausschreibungsplattform der APG unter https://rrap.apg.at/ sowie gemäß Transparency Regulation (EU-Verordnung Nr. 543/2013) auf der Transparenzplattform EMFIP.

Nutzen 

Durch die Primärregelungskooperation auf Basis eines TSO-TSO Modells steht allen österreichischen Anbietern für Primärregelung ohne weitere notwendige Präqualifikation, ein größerer Angebotsmarkt zur Verfügung (2022: ±1420 MW). Darüber hinaus profitieren der österreichische Markt und das Gesamtsystem von Kosteneinsparung durch eine erhöhte Liquidität des Marktes.

Netzregelung

Information über die Stabilität der Netzfrequenz, den Regelreservemarkt und wesentliche Grundlagen der Netzregelung.

Primärregelung

Ausschreibungen der Primärregelreserve in der Regelzone APG und oft gestellte Fragen zur Primärregelung.

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