Primärregelung (PRR)
Der Markt für Primärregelreserve umfasst, im Gegensatz zu Sekundär- und Tertiärregelreserve nur eine Leistungsausschreibung.
Der Grund dafür liegt darin, dass die Abweichung der Frequenz um 50 Hz pendelt und sich innerhalb eines relativ kurzer Zeitraumes ausgleichen muss. Damit ist der Mittelwert der Frequenz über solche Zeiträume annähernd 50 Hz, und die positiven und negativen Aktivierungsmengen saldieren sich auf Null. Dennoch auftretende Mengen über die 15-Minuten-Abrechnungsperiode sind daher im Allgemeinen so klein, dass der Abrechnungsaufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Die Aktivierung der einzelnen Gebote erfolgt automatisch entsprechend der Abweichung der Frequenz vom Sollwert.
Sollwerte, die anhand der gemessenen Netzfrequenzabweichung errechnet wurden, werden als viertelstündliche Durchschnittswerte in der Regelzone APG dargestellt. Diese werden üblicherweise nach jeder vollen Stunde veröffentlicht und stündlich aktualisiert.
Ausschreibungen der Primärregelreserve in der Regelzone APG
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für potenzielle Lieferanten der Primärregelreserve.
Genauere und rechtlich bindende Informationen entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
Die genauen Teilnahmebedingungen für die Primärregelreserve, sowie die benötigten Dokumente entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten:
- Verkürztes Verfahren PRR
- Erläuterung Präqualifikation
- Technische Präqualifikation für Bezug/Lieferung von Primärregelreserve
Ausgeschriebene Produkte
Die Primärregelreserve wird täglich über die elektronische Ausschreibungsplattform RRAP der APG abgewickelt und in sechs 4-Stunden Produkten beschafft:
Produktname |
PRL_00_04_POS/NEG PRL_04_08_POS/NEG PRL_08_12_POS/NEG PRL_12_16_POS/NEG PRL_16_20_POS/NEG PRL_20_24_POS/NEG |
Die gesamte Primärregelreserve muss in diesem Zeitraum ohne Unterbrechung zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass sie von den Anbietern in ihren Kraftwerken kontinuierlich freigehalten werden muss. Das Produkt enthält positive und negative Primärregelreserve im gleichen Umfang. Getrennte Angebote für positive oder negative Primärregelreserve sind daher nicht möglich.
Ausgeschriebene Menge
Die in der Regelzone APG permanent vorzuhaltende Primärregelreserve beträgt für das Jahr 2023 +/-72 MW.
Die vorzuhaltende Primärregelreserve von den in der Kooperation teilnehmenden ÜNBs finden Sie im Parameterfile.
Mindest- und Maximalgebot
Das Mindestgebot ist +/-1 MW. Darüberhinausgehende Angebote können in ganzen MW-Schritten, maximal jedoch bis zur präqualifizierten Leistung abgegeben werden.
Für unteilbare Gebote gilt eine Maximalgebotsgröße von +/- 25 MW.
Ausschreibungszeitraum
Der Angebotszeitraum für Ausschreibungen beginnt üblicherweise sieben Tage vor Lieferung (Gate Opening Time (GoT) 10:30) und endet am Tag vor Lieferung um 08:00 Uhr (Gate Closure Time (GCT)).
Zuschlagsverfahren
Nach Gate Closure (GCT) werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die erforderliche Summenregelreserve erreicht ist. Sollten ein oder mehrere Angebote denselben Leistungspreis aufweisen, zählt der frühere Eingangszeitstempel. Ist die erforderliche Ausschreibungsmenge erreicht, behält sich APG das Recht vor, das letzte Angebot zur Erfüllung der erforderlichen Summenregelreserve auf 1 MW zu kürzen.
Jeder Anbieter erhält für seine bezuschlagten Angebote den ermittelten Grenzpreis („pay as cleared") und damit mindestens den in diesen Angeboten geforderten Leistungspreis.
Der Algorithmus berücksichtigt die Teilbarkeit der Gebote.
- Für teilbare Gebote gilt, dass sie in der kooperationsweiten Optimierung nicht abgelehnt werden dürfen, wenn der Angebotspreis unter dem Grenzpreis liegt (no paradoxically/unforseeably rejected divisible bids).
- Unteilbare Gebote werden dann zugeschlagen, wenn ihr Zuschlag zu einem besseren Gesamtergebnis der Optimierung führt und dadurch keine teilbaren Gebote übersprungen werden. Beispielsweise bedeutet dies, dass unteilbare Gebote dann zugeschlagen werden, wenn ein Überspringen zu einem höheren Grenzpreis und damit höheren Gesamtkosten geführt hätte und dass unteilbare Gebote dann abgelehnt werden können, wenn teilbare Gebote zum gleichen Grenzpreis zugeschlagen werden können.
Sollte diese Kooperation aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden können, so findet eine Aufspaltung des Marktes („decoupling“) und damit eine lokale Ausschreibung statt. Der Ausschreibungsprozess und das Zuschlagsverfahren funktionieren grundsätzlich gleich.
Erfolglose Ausschreibung
Im Fall, dass die Menge der gültigen Angebote kleiner als die Ausschreibungsmenge ist, werden die Angebotsmengen, die die Zuschlagskriterien erfüllen, akzeptiert und die auf die Ausschreibungsmenge fehlende Leistung erneut über einen Second Call ausgeschrieben. Diese neuerliche Ausschreibung wird lokal (nur für Österreich und nicht in Rahmen der Kooperation) durchgeführt. Die Anbieter werden rechtzeitig darüber informiert. Sollte trotz Wiederholung der Ausschreibung die Ausschreibungsmenge nicht erreicht werden, behält sich die APG vor, Anbieter einzuweisen, um die Menge für die Netzsicherheit, zu erhalten. Dies ist ein Notfallprozess und wird daher nur in Ausnahmefällen angewandt.
Oft gestellte Fragen - FAQ
Die Primärregelreserve wird von Erzeugungs- oder Verbrauchsanlagen bereitgestellt und dazu benötigt, ein auftretendes Ungleichgewicht zwischen Erzeugung und Verbrauch im Synchronbereich Kontinentaleuropa innerhalb weniger Sekunden automatisch durch entsprechende Aktivierung (Regelung) zu kompensieren und damit die gemeinsame Frequenzzu stabilisieren. Sie ist geografisch über den gesamten Synchronbereich verteilt.
Die Primärregelreserve wird automatisch aktiviert - z.B. durch den Einsatz von Turbinenreglern in Kraftwerken. Ausgelöst wird diese Aktivierung durch Abweichungen der Frequenz vom Sollwert (50 Hz), wobei mit zunehmender Frequenzabweichung auch die aktivierte Primärregelreserve zunimmt.
Die maximale Aktivierung (entspricht dem Auslegungsstörfall) erfolgt bei einer Frequenzabweichung von 200 mHz und darüber – die Primärregelreserve ist dann ausgeschöpft. Die maximale Aktivierung muss bis spätestens 30 Sekunden nach Auftreten der entsprechenden Frequenzabweichung erreicht werden und muss über zumindest 30 Minuten zur Verfügung stehen.
Zur Stabilisierung der Netzfrequenz durch die Primärregelung muss eine Aktivierung der Regelreserve in beide Richtungen (höhere/verminderte Erzeugung) möglich sein. Das für die Primärregelung aktivierbare Leistungsband heißt Primärregelband.
Anbieter, die sich zur Bereitstellung von Primärregelreserve verpflichtet haben, müssen ihre Verpflichtung über den gesamten Lieferzeitraum ohne Unterbrechung erfüllen. Primärregelreserve kann generell nur in Anlagen bereitgestellt werden, deren Leistung entsprechend schnell aktivierbar ist. Für Kraftwerke bedeutet das, dass sie in Betrieb sein müssen (es können auch andere Anlagen in einem Pool PRR bereitstellen). Der Anbieter kann jedoch frei entscheiden, in welchen seiner präqualifizierten Anlagen die Primärregelreserve aktuell bereitgestellt wird. Es muss nur sichergestellt sein, dass die vereinbarte Vorhaltung und die erforderliche Aktivierungsdynamik in Summe erfüllt werden.
Der Anbieter hat der Austrian Power Grid AG unverzüglich telefonisch und ebenso per E-Mail zu informieren, wenn er seine Vorhaltungspflicht aufgrund technischer Probleme nicht mehr erfüllen kann.
Ist der Ausfall auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen, kann Austrian Power Grid AG eine Vertragsstrafe sowie Schadensersatz einfordern.
Bei wiederholter Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen kann Austrian Power Grid AG den Rahmenvertrag mit dem Anbieter kündigen.
Erzeugungseinheiten, die Primärregelreserve bereithalten, können daneben beliebige Fahrplan- und auch Reservelieferungen durchführen. Es muss jedoch gewährleistet sein, dass zu jedem Zeitpunkt das vereinbarte Primärregelband nachweislich frei verfügbar ist. Das bedeutet, dass ausgehend vom aktuellen Arbeitspunkt jederzeit sowohl eine Leistungserhöhung als auch Leistungsverminderung im vereinbarten Umfang und mit vereinbarter Qualität möglich sein muss. Weiters muss natürlich auch die regelkonforme Aktivierung nachgewiesen werden können.
Der Anbieter muss der Austrian Power Grid AG aktuelle Statusinformationen zur Verfügung stellen, die den Aktivierungszustand hinsichtlich Primärregelung für die vorgesehenen Erzeugungseinheiten meldet.
Außerdem muss der Anbieter der Austrian Power Grid AG mittels Online-Übertragung zeitgestempelte Messwerte von Frequenz, Arbeitspunkt und Ist-Erzeugung seines Pools. für das Monitoring übermitteln.
Schließlich muss der Anbieter diese Werte für die einzelnen Technischen Einheiten im Pool auch selbst aufzeichnen, archivieren und auf Anfrage der Austrian Power Grid AG zur Verfügung zu stellen.
Nein, für die Verrechnung kommt ausschließlich der Leistungspreis zum Tragen, d.h. jener Preis des teuersten zugeschlagenen Gebotes ("pay as cleared"). Da die tatsächliche Netzfrequenz um den Mittelwert von 50 Hz pendelt, beträgt die zu liefernde Primärregelenergie unter Berücksichtigung positiver und negativer Zählrichtung über die Zeit gemittelt null.
Am Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach Preisen gereiht – die billigsten Angebote zuerst –, bis die ausgeschriebene Menge an Primärregelreserve erreicht ist. Jeder Anbieter erhält den Preis des teuersten zugeschlagenen Angebots (im Falle gerissener Import-/Exportlimits des Landes) der Kooperationsländer vergütet. Dieser Grenzpreis wird veröffentlicht (siehe Ausschreibungsergebnisse im Ausschreibungssystem der APG) und ist Basis für die Verrechnung mit den Anbietern und mit den anderen ÜNBs. Multipliziert man die akzeptierte Menge der Primärregelreserve mit diesem Preis, so erhält man die (täglichen) Kosten, die in Summe an die Lieferanten bzw. Erzeuger von Primärregelreserve vergütet werden.
Ja, es werden alle akzeptierten Einzelgebote der gesamten regelzonenüberschreitenden Kooperation anonymisiert veröffentlicht.
Für den Fall, dass die Menge der akzeptierten Angebote für Primärregelreserve kleiner als die ausgeschriebene Menge ist, kommt es zunächst zu einer zweiten Ausschreibung (lokal und nicht in Rahmen der Kooperation) über die noch ausstehende Menge (Restmenge). Sollte in dieser zweiten Ausschreibung die ausgeschriebene (Rest)menge wiederum nicht erreicht werden, so gilt die Ausschreibung für den entsprechenden Lieferzeitraum als erfolglos.
Für den Fall einer erfolglosen Ausschreibung wird geeigneten Anbietern entsprechend den Bestimmungen des ElWOG 2010 die Bereitstellung der benötigten Primärregelreserve angeordnet (Einweisung).
Ansprechpartner
Market Operations
Regelzonen-überschreitende Kooperation
APG beschafft ihre benötigte Primärregelung zusammen mit anderen europäischen Übertragungsnetzbetreibern. Dabei basiert die Kooperation auf dem Grundsatz gleicher Rechte und Pflichten.