Netzanschluss
Netzanschluss ans Übertragungsnetz
Sie interessieren sich für den Netzanschluss Ihrer Anlage(n) an unser Übertragungsnetz? Im Folgenden haben wir relevante Informationen und Dokumente für Sie zusammengestellt.
Allgemeines
Um die technische Sicherheit des Übertragungsnetzes der Austrian Power Grid AG (APG) zu wahren, sind Anschlüsse an das Netz der APG nur unter Einhaltung der behördlich genehmigten Allgemeinen Netzbedingungen zulässig.
Die Allgemeinen Netzbedingungen regeln ergänzend zu den unmittelbaren gesetzlichen und behördlichen Vorgaben das grundlegende Rechtsverhältnis zwischen der APG und den Partnern bezüglich Netzanschluss und Netznutzung.
- Informationsblatt zur Änderung der Allgemeinen Netzbedingungen
Allgemeine Netzbedingungen ALT – gültig bis 31.10.2024
- Allgemeine Netzbedingungen NEU - gültig ab 01.04.2025
Auch das Preisblatt betreffend der Systemnutzungsentgelte ist Bestandteil der Allgemeinen Netzbedingungen. Das Entgelt, das APG gemäß den Allgemeinen Netzbedingungen bei Verletzungen des vereinbarten Blindleistungsbereichs zu verrechnen berechtigt ist, wird im Preisblatt Blindleistung angeführt.
Erforderliche Voraussetzungen
Das Recht zum Netzanschluss innerhalb eines vom Verteilernetz abgedeckten Gebietes liegt gemäß § 44 Abs 1 ElWOG grundsätzlich bei den Verteilernetzbetreibern. Ein direkter Anschluss an das Übertragungsnetz der APG ist möglich, wenn der relevante Verteilernetzbetreiber auf dieses Recht verzichtet. Ausgenommen davon sind Anlagen mit Netzanschluss > 110 kV, in diesen Fällen ist jedoch eine Mindestleistung von 200 MW gemäß § 55 Abs 7 Z 5 ElWOG vorgesehen.
Antrag auf Netzanschluss
Die Neuerrichtung eines Netzanschlusses oder die Änderung eines bestehenden Netzanschlusses bei APG ist unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare zu beantragen. Eine Änderung eines bestehenden Netzanschlusses beinhaltet insbesondere die Veränderung der elektrischen Eigenschaften des Netzanschlusses im Sinne der geltenden technischen Regeln sowie eine Veränderung der Netznutzung (z.B. geplante Erhöhungen der Anschlussleistung). Dem Antrag sind die für die Beurteilung des Netzanschlusses erforderlichen Unterlagen und Nachweise beizuschließen. Antrag und Unterlagen sind gemeinsam schriftlich an APG zu übermitteln.
Anträge an APG erfolgen schriftlich und firmenmäßig gezeichnet, wahlweise auf dem Postweg mittels eingeschriebenem Brief (maßgeblich für das Eingangsdatum ist der Posteingangsstempel) oder elektronisch per E-Mail an das von APG bekannt gegebene Postfach.
Antragsformulare
Netzanschlussverfahren
Nachdem der Antrag eingelangt ist, wird dieser von APG auf Vollständigkeit geprüft und das Netzanschlussverfahren entsprechend den Allgemeinen Netzbedingungen initiiert.
Im Zuge der Prüfung kann APG vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin zusätzlich erforderliche Unterlagen und Nachweise zur detaillierten Beurteilung des Netzanschlusses verlangen. Im Falle eines unvollständigen und/oder fehlerhaften Antrages fordert APG unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachbesserung des Antrages auf.
Entsprechend den in den Allgemeinen Netzbedingungen festgelegten zeitlichen Fristen versendet APG an den/die Antragsteller:in eine Antwort, in der darüber informiert wird, ob bzw. unter welchen Bedingungen ein Netzanschluss erfolgen kann. Die Bedingungen können gegebenenfalls auch die Möglichkeit zur anlassbezogenen Einschränkung der Netznutzung enthalten. Sollte der:die Antragsteller:in den genannten Bedingungen innerhalb der zeitlichen Fristen nicht widersprechen, so gelten diese als angenommen und es folgen weitere Schritte. Alle Bedingungen aus dem Antwortschreiben werden im Nachgang in den bilateral abzuschließenden Verträgen berücksichtigt.
Betriebserlaubnisverfahren und Konformitätsnachweis
Für den Anschluss von neuen oder wesentlich (im Sinne der geltenden technischen Regeln) geänderten bestehenden Anlagen an das Übertragungsnetz der APG sind die Vorgaben des Betriebserlaubnisverfahrens und des Konformitätsnachweises gemäß den von APG veröffentlichten Einzelheiten auf Basis der geltenden technischen Regeln einzuhalten:
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Betriebserlaubnisverfahren und Konformitätsnachweis für Stromerzeugungsanlagen gemäß NC RfG
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Betriebserlaubnisverfahren und Konformitätsnachweis für Netze und Lasten gemäß NC DCC
Im Zuge des Betriebserlaubnisverfahrens weist der/die Antragsteller/in gegenüber APG nach, dass seine/ihre Anlage(n) die Anforderungen der geltenden technischen Regeln und die vertraglich vereinbarten Anforderungen erfüllt/erfüllen.
Die Konformitätsüberwachung wird für Anlagen, die bereits die endgültige Betriebserlaubnis erlangt haben, durch eine jährliche Abfrage mittels Formular abgewickelt. Die Übermittlung des Formulars an APG hat für das jeweilige Abfragejahr bis zum Stichtag 30.06. des Folgejahres zu erfolgen.
Austrian Power Grid AG