Für das jährliche Reporting sind durch den Verteilernetzbetreiber Jahresmittelwerte für die Gesamtlast und die Jahresmittelwerte der Abwurfleistung der einzelnen Lastabwurfstufen bereitzustellen. Die Bereitstellung der Daten an den ÜNB hat bis zum Stichtag 30.06. des Folgejahres zum Reportingzeitraum zu erfolgen.
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