Die Modalitäten für die Regelreservebewirtschaftung sind bei jeder Änderung zur Genehmigung bei den nationalen Regulierungsbehörden einzureichen. Für die geplante Teilnahme an den europäischen Regelreservekooperationen (MARI und PICASSO) sowie der Einführung einer alternativen Schnittstelle zur Teilnahme an den Regelenergieausschreibungen der Sekundärregelreserve wurden die Modalitäten für Regelreserveanbieter in Österreich, der Maßnahmenkatalog Regelreserven, der Rahmenvertrag für Sekundärregelreserve und der Rahmenvertrag für Tertiärregelreserve adaptiert.Die aktuell gültige Version finden Sie hier.
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Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2017/2195 zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem