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Forward Capacity Allocation (FCA)

Wesentliche Ziele und Inhalte

Die Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität trat am 17. Oktober 2016 in Kraft. Sie definiert die Modalitäten für die Vergabe langfristiger Übertragungskapazitäten. Ziel ist die Koordinierung und Harmonisierung der Berechnung und Vergabe von Kapazitäten im Jahres- und Monatsbereich. Kernelemente der Guideline sind die Ausgestaltung der langfristigen Übertragungsrechte, die Harmonisierung der Allokationsregeln sowie die Umsetzung einer einheitlichen Vergabeplattform.

Laufende Konsultationen

Alle öffentlichen Konsultationen, welche gemeinschaftliche (europäische oder regionale) Verpflichtungen der TSOs betreffen, finden sich im ENTSO-E consultation hub

Nationale Konsultationen, welche nur die APG bzw. Österreich betreffen, finden Sie im Dokumenten-Hub der APG

Genehmigte Festlegungen, Geschäftsbedingungen oder Methoden

Auf der Homepage von ENTSO-E finden Sie Informationen zu allen europäischen Verpflichtungen der Übertragungsnetzbetreiber sowie zu den Verpflichtungen der einzelnen Kapazitätsberechnungsregionen, sowohl aus den EU Network Codes als auch aus der Verordnung (EU) 2019/943 über den Elektrizitätsbinnenmarkt. Dort finden Sie auch alle von den Regulierungsbehörden der Kapazitätsberechnungsregionen oder von ACER genehmigten Methoden, welche gemeinschaftliche (europäische oder regionale) Verpflichtung der TSOs betreffen.

Genehmigte Methoden und Festlegungen, welche auf nationalen Verpflichtungen der APG basieren, finden Sie im Dokumenten-Hub der APG

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