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SRL-Kooperationen Österreich / Deutschland

Diese SRL-Kooperation zur gemeinsamen Beschaffung von Sekundärregelleistung zwischen AT und DE basiert auf einem TSO-TSO Modell. Dabei sind und bleiben die jeweiligen TSOs für die Dimensionierung, Präqualifikation, Beschaffung und Aktivierung von SRR verantwortlich und fungieren als erster Ansprechpartner für in ihrer Regelzone technisch angeschlossenen SRR-Anbieter. Das bedeutet, dass für SRR-Anbieter in AT das Ausschreibungssystem der APG weiterhin das zentrale Interface verbleibt.

Gemeinsame Beschaffungsoptimierung

Der SRR-Bedarf von AT und DE wird entsprechend der Dimensionierungen täglich durch zeitgleiche (nationale) Ausschreibungen beschafft. Der Ermittlung der optimalen Zuschlagsmengen in AT und DE erfolgt mit Hilfe eines zentralen Beschaffungsalgorithmus unter Berücksichtigung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität, die für den SRR-Austausch zugewiesen wurde. Es kann also dazu kommen, dass abhängig von den abgegebenen SRR-Gebotspreisen in einem Regelblock mehr SRL beschafft wird als zur Dimensionierung notwendig. Im kooperierenden Regelblock kann daher entsprechend weniger SRR beschafft werden. In Summe werden in jedem Fall die national dimensionierten Bedarfe erfüllt. Die Information über den Zuschlag erfolgt wie gewohnt über die jeweiligen (nationalen) Ausschreibungsplattformen.

Durch die gemeinsame Beschaffung von SRR steht den österreichischen Anbietern ohne weitere notwendige Präqualifikation ein größerer Markt zur Verfügung. Darüber hinaus profitiert das Gesamtsystem von einer erhöhten Liquidität des Marktes und damit einhergehenden Kosteneinsparungen.

Harmonisierung der Produkte und Marktregeln

Die gemeinsame Beschaffung von SRR erfordert, dass die Produkte und Ausschreibungsregeln in AT und DE harmonisiert sind. Bereits 2017 wurden im Zuge einer ersten Harmonisierungswelle tägliche Ausschreibungen eingeführt und die Produktzeitscheiben von Haupttarif (Peak) und Nebentarif (Offpeak) auf einheitliche 4-Stunden-Produkte verkürzt. Die aktuell gültigen Regeln für Leistungsausschreibungen finden Sie hier. Entsprechend den Vorgaben der EBGL werden Änderungen öffentlich zur Konsultation gestellt und müssen von den jeweiligen Regulierungsbehörden genehmigt werden.

Zuweisung von Übertragungskapazitäten für den Austausch von SRL

Um gemeinsam SRR beschaffen zu können, müssen im Vorfeld grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten für den Austausch von SRR zugewiesen werden. Diese Zuweisung ermöglicht den kooperierenden TSOs, jederzeit auf benötigte, jedoch im kooperierenden Regelblock angeschlossene SRR zugreifen zu können. Grenzüberschreitende Übertragungskapazitäten, die für den Austausch von SRR zugewiesen wurden, werden im Rahmen der JAO-Monatsauktion von der handelbaren grenzüberschreitenden Übertragungskapazität abgezogen und stehen somit dem Energiehandel nicht zur Verfügung.

Um die optimale Zuweisung zu ermitteln, haben APG und die deutschen TSOs eine Kosten-Nutzen-Analyse (Cost-Benefit-Analysis, CBA) entwickelt, die den Wert der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität am Day-Ahead Markt mit dem Wert dieser Übertragungskapazität für Sekundärregelreservemärkte vergleicht. Dieser Vergleich wird jeweils vor der monatlichen Auktion grenzüberschreitender Übertragungskapazität durchgeführt. Für die initiale Phase der gemeinsamen Beschaffung ist die maximale Zuweisung auf 80 MW begrenzt. Abbildung 2 beschreibt schematisch die Gegenüberstellung der Marktwerte sowie die Zuweisung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten.

Rückgabe von zugewiesenen Übertragungskapazitäten an den Energiemarkt

Nach dem monatlichen Prozess zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität wird die Höhe wöchentlich erneut evaluiert. Zu diesem Zweck wird vor jeder GOT der ersten SRL-Ausschreibung einer Kalenderwoche eine zusätzliche CBA durchgeführt. Analog zur monatlichen CBA werden wieder der Marktwert grenzüberschreitender Übertragungskapazität für Sekundärregelreservemärkte mit demjenigen für den Day-Ahead Markt verglichen. Sollte die wöchentliche Evaluierung eine niedrigere optimale Zuweisung ergeben, wird die Differenz zum monatlichen Ergebnis dem Intraday-Markt zur Verfügung gestellt. Abbildung 3 zeigt die Prozesse der monatlichen Zuweisung sowie der Rückgabe nicht benötigter grenzüberschreitender Übertragungskapazitäten auf Grundlage der monatlichen und wöchentlichen CBAs.

Die für den SRR-Austausch nicht benötigten Übertragungskapazitäten sollen dabei im Rahmen des Increase-Prozesses der Core-Region an den Intraday-Markt zurückgegeben werden. Dazu wird im Falle einer Rückgabe ein „Increase-Request“ gestellt, um die verfügbare Kapazität für den Intraday Markt zu erhöhen. Eine tatsächliche Erhöhung der Intraday-Kapazität kann jedoch nur bei entsprechender Netzsituation erfolgen.

Abrechnung

Die gemeinsame Beschaffung von SRL kann zu Situationen führen, in denen ein Regelblock SRL für den kooperierenden Regelblock vorhält. Um die Kostenneutralität der TSOs zu gewährleisten, wird die jeweils grenzüberschreitend vorgehaltene SRL zwischen den kooperierenden TSOs verrechnet. Für die TSO-TSO Verrechnung wurde ein Modell gewählt, in dem die jeweils teuersten im Regelblock zusätzlich zugeschlagenen Gebote an den kooperierenden Regelblock weiterverrechnet werden.

Veröffentlichung

Nach jeder monatlichen CBA werden die für SRR zugewiesenen grenzüberschreitenden Übertragungskapazitäten auf einer Website der APG (hier) veröffentlicht. Nach der Evaluierung im Rahmen einer wöchentlichen CBA werden die entsprechenden Werte der für den SRL-Austausch zur Verfügung stehenden grenzüberschreitenden Übertragungskapazität aktualisiert. Die Ergebnisse einer SRR-Ausschreibung werden in Österreich und Deutschland innerhalb von 30 Minuten nach GCT veröffentlicht.

Ansprechpartner

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