Ausschreibungsdetails
Produktdesign
Teilnehmer in den Ausschreibungen der Stromverbrauchsreduktion bieten eine Verbrauchsreduktion innerhalb einer definierten Zeitscheibe von zwei Stunden an.
Die ausgeschriebenen Zeitscheiben der Stromverbrauchsreduktion sind werktags:
- 08:00 - 10:00
- 10:00 - 12:00
- 17:00 - 19:00
Die Reduktion selbst kann von den Teilnehmern unterschiedlich umgesetzt werden:

Es sind nur Stromverbrauchsreduktionen zulässig, die zu einer zusätzlichen Verbrauchsreduktion in der ausgeschriebenen Zeitscheibe führen, die ohne die Ausschreibung nicht erzielt worden wären. Dem steht eine zusätzliche Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen zur Eigenversorgung nicht entgegen.
Ausschreibungsprozess
Die Stromverbrauchsreduktion wird einmal wöchentlich für alle Produktzeitscheiben der gesamten Lieferwoche ausgeschrieben. Die ausgeschriebene Menge wird jede Woche neu evaluiert und in der Veröffentlichung der Ausschreibung bekanntgegeben. Der zeitliche Ablauf ist in der folgenden Grafik ersichtlich.

Gebotsinhalt
Ein vollständiges Gebot je Produktzeitscheibe beinhaltet die folgenden Informationen:
- Reduzierbare Energiemenge innerhalb der Zeitscheibe in MWh
- Die Mindestgebotsgröße beträgt 2 MWh
- Das Gebotsinkrement beträgt 1 MWh
- Preis für die Stromverbrauchsreduktion in EUR/MWh
Zuschlagsverfahren
Nach dem Ende des Angebotszeitraums werden die Angebote nach den folgenden Kriterien gereiht und die Zuschläge laut den Regelungen in §12 und §13 SVRG vergeben. Dies ist in Folgendem überblicksmäßig angeführt. Eine detaillierte Beschreibung ist dem Rahmenvertrag beigefügt.
- Bei der Teilnahme von insgesamt weniger als drei Anbietern in der Ausschreibung erfolgt kein Zuschlag.
- Gebote, deren Preis um mehr als 100 % vom mengengewichteten Durchschnitt aller abgegebenen Gebote in der Ausschreibung einer Lieferwoche abweichen, werden ausgeschieden. Die teuersten 10 % der angebotenen Volumina werden nicht in der Durchschnittsbildung berücksichtigt.
- Aus nicht ausgeschiedenen Geboten erhalten jene den Zuschlag, die das ausgeschriebene Volumen je Produktzeitscheibe zu den geringsten Kosten decken.
- Der Zuschlag kann nur für das gesamte Gebot, und nicht für Teilmengen davon, erteilt werden.
- Bei Gleichheit des gebotenen Preises sowie der gebotenen Menge mehrerer Gebote wird dem zuerst eingelangtem Gebot der Vorzug gegeben.
Mit dem Zuschlag wird der Anbieter verpflichtet, seinen Versorger umgehend zu informieren und die gebotene Stromverbrauchsreduktion bei Abruf seitens APG zu erbringen. Ausschlaggebend für die Vergütung ist der tatsächliche Abruf durch APG; der Zuschlag im Rahmen der Ausschreibung löst noch keine Vergütung aus.
Prognosefahrpläne
Um die erbrachte Stromverbrauchsreduktion prüfen zu können, ist der Anbieter verpflichtet einen Prognosefahrplan spätestens 72h vor Beginn der jeweiligen Produktzeitscheibe als .csv-Datei per Email zu übermitteln. Der Prognosefahrplan beinhaltet eine zeitreihe des prognostizierten Stromverbrauchs für den gesamten Liefertag, für den zumindest ein Gebot des Anbieters bezuschlagt wurde. Erfolgt die Übermittlung des Prognosefahrplans nicht zeitgerecht oder fehlerhaft, können die erbrachten Mengen nicht geprüft und für die betroffenen Zeitscheiben abgerechnet werden.
Die Spezifikation des Prognosefahrplans und Details zur Übermittlung ist dem Rahmenvertrag beigefügt.
Abrufe
Die berechneten Spitzenstunden laut §4 SVRG bilden die Basis für die Abrufentscheidung. Zeigen die Prognosen, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen in den Zeitscheiben eine definierte Schwelle unterschreiten und somit vermehrt thermische Kraftwerke und Importe zur Deckung des österreichischen Strombedarfs nötig sind, erfolgt ein Abruf der gebotenen Stromverbrauchsreduktion.
Die Abrufe werden unter folgenden Webseite veröffentlicht und somit den Anbietern jederzeit zugänglich: https://markttransparenz.apg.at/de/markt/Marktmeldungen-REMIT
Anbieter sind verpflichtet die Abrufinformation auf der oben angeführten Webseite einzusehen. Im Fall eines Abrufs werden stets alle bezuschlagten Gebote einer Produktzeitscheibe abgerufen - es kommt zu keinen Teilabrufen. Der abgerufene Anbieter ist verpflichtet seinen Versorger umgehend über den Abruf zu informieren und in der jeweiligen Produktzeitschiebe die bezuschlagte Energiemenge einzusparen.
Messdaten
Als Nachweis für die Stromverbrauchsreduktion erhält APG die Messdaten aller involvierten Zählpunkte eines Anbieters von den jeweiligen Anschlussnetzbetreibern. Dazu hat der Anbieter die jeweiligen Anschlussnetzbetreiber für die Übermittlung der Messdaten zu ermächtigen.
Abrechnung
Das SVRG sieht bei der Abrechnung die folgenden Komponenten vor. Eine detaillierte Beschreibung, die anzuwendenden Formeln sowie genauen Abschlagssätze sind dem Rahmenvertrag beigefügt.
- Prognosegüte
- Die Prognosegüte wird bestimmt auf Basis aller Produktzeitscheiben eines Monats, in denen ein Anbieter einen Zuschlag erhalten hat aber nicht abgerufen wurde.
- Verrechnungsmenge
- Die Differenz aus dem Prognosefahrplan und den Messdaten ergibt die Verrechnungsmenge. Übererfüllungen der zugeschlagenen Gebotsmenge werden nicht vergütet.
- Minderlieferung
- Bei Minderlieferung in einer Produktzeitscheibe im Vergleich zur Zuschlagsmenge werden Abschläge verrechnet. Bei einer Unterschreitung von 75% der Zuschlagsmenge wird der Anbieter von den kommenden beiden Ausschreibungen ausgeschlossen.
- Nachholeffekte
- Außerhalb der Produktzeitscheiben sind Nachholeffekte zugelassen, und zwar bis zu einem Ausmaß von 150% der an dem jeweiligen Liefertag vergüteten Verrechnungsmenge. Bei Überschreitung dieser Schwelle werden Abschläge verrechnet.
- Innerhalb der Produktzeitscheiben sind keine Nachholeffekte zugelassen.
- An einem anderen Standort des Anbieters darf die Stromverbrauchsreduktion nicht zu Nachholeffekten führen.
Der Abrechnungszeitraum beträgt ein Kalendermonat. APG stellt im Rahmen der Abrechnung Gutschriften an den Anbieter aus und vergütet diese dementsprechend.
Zeitplan
Nach der finalen Klärung der vertraglichen Details durch die involvierten Ministerien startet die erste Ausschreibung am 22. Februar für die Lieferwoche 6. – 10. März 2023.
Die letzte Ausschreibung wird voraussichtlich am 15. März 2023 stattfinden für die Erbringungswoche 27. - 31. März 2023.
Wir werden Sie in den kommenden Tagen am Laufenden halten.